Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.210
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standhaltungen oder -setzungen am Objekt Wilhelm-Greil-Str. 23 insgesamt € 292.909,02 zur Verfügung. Dieser Betrag resultierte aus den
Instandhaltungsrechnungen der Jahre 2013 bis 2016.
Betriebs- und
Heizkosten
Die IIG KG hat die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen im Zusammenhang mit den von der Stadt Innsbruck angemieteten Räumlichkeiten und Objekten bis spätestens 30.06. des Folgejahres zu legen und
folglich der Gebietskörperschaft vorzuschreiben. Die sich aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ergebenden Guthaben oder
Nachzahlungen wurden von der IIG KG am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres auf das eigens hierfür von der Gesellschaft eingerichtete
„Verrechnungskonto“ verbucht, und der Saldo der Stadt Innsbruck einmal im Jahr bekannt gegeben.
Verrechnungskonto –
Empfehlungen
Das soeben angesprochene Verrechnungskonto diente allerdings nicht
nur zur Erfassung sämtlicher aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen resultierenden Salden, sondern sind auf diesem Konto auch
alle Gut- und Lastschriften aufgenommen worden, die sich aus der
Gegenüberstellung der Mieterträge und den zugehörigen Mietzinsvorschreibungen der einzelnen Bestandkonten ergeben haben.
Am 26.05.2015 wurde zwischen der Stadt Innsbruck und der IIG KG
die Höhe der sich aus dem Verrechnungskonto 2013 ergebenden Forderung von insgesamt € 847.114,57 abgeklärt. Gemäß den seinerzeitigen Ausführungen der Gesellschaft war es in den Vorjahren zu ähnlich
hohen Nachzahlungen gekommen und wurde dieser Sachverhalt infolge der mit der Stadt Innsbruck vereinbarten, jeweils zum Jahresende
stattgefundenen Saldierung verantwortet. Die Forderung betreffend die
Jahre 2013 und 2014 in Höhe von gesamt € 1.486.244,04 wurde
schließlich am 21.12.2015 an die IIG KG überwiesen.
Das Verrechnungskonto 2016 ist von der IIG KG zum 23.08.2016 erstellt und am darauffolgenden Tag der Stadt Innsbruck übermittelt worden. Der zu diesem Stichtag ausgewiesene Rückstand von brutto
€ 787.626,07 setzte sich zum einen aus den Salden der Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen 2015 und zum anderen aus der Differenz
betreffend die Vorschreibung und Vereinnahmung von AfA-Mietzinsen
für den Zeitraum von 20.10.2015 bis 23.08.2016 zusammen.
Im Hinblick auf das Verrechnungskonto 2017 wurde der Kontrollabteilung anfänglich ein Kontoauszug ausgehändigt, auf welchem sämtliche
Rückerstattungen und Ansprüche der IIG KG zum 21.11.2017 verbucht
worden sind. Die darin ausgewiesene Summe hat brutto € 645.564,03
betragen. Ob ihrer Prüfungshandlungen ist der Kontrollabteilung ein
aktualisierter Kontoauszug überlassen worden. Die ursprüngliche Forderung gegenüber der Stadt Innsbruck hat sich um brutto € 24.759,25
auf brutto € 670.323,28 erhöht. Nachdem die Kontrollabteilung für ihre
Prüfung gezielt Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2016 angefordert hat, ist das Verrechnungskonto (wiederum) ergänzt und der Kontrollabteilung übermittelt worden. Die Höhe des aushaftenden Betrages
belief sich zum Stichtag 11.12.2017 auf brutto € 856.633,38 und hat
dieser somit einen Zuwachs von insgesamt brutto € 186.310,10 erfahren.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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