Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.213
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Auf dem Verrechnungskonto 2017 sind nicht alle zum 11.12. abgerechneten Betriebs- und Heizkosten erfasst und diese auch nicht der
Stadt Innsbruck übermittelt worden.
Durch über Jahre unverändert gebliebene Akontozahlungen der
Stadt Innsbruck, v.a. im Zusammenhang mit den Betriebskosten,
werden in den Nebenkostenabrechnungen 2016 und 2017 der
IIG KG nicht unbeträchtliche Guthaben zu Gunsten des Mieters ausgewiesen.
Das der Stadt Innsbruck jährlich übermittelte Verrechnungskonto
stellte keine den umsatzsteuerrechtlichen Bedingungen entsprechende Rechnung dar.
Verschiedene Bestandnehmerkonten der IIG KG wiesen Mietzinsvorschreibungen an die Stadt Innsbruck auf, denen entweder keine
oder (nur) gelegentliche Zahlungseingänge der Gebietskörperschaft
gegenüberstehen.
In Einzelfällen sind Bestandnehmerkonten bei der IIG KG evident,
auf welchen zwar keine Mietzinsvorschreibungen verbucht, allerdings
Mietzinszahlungen der Stadt Innsbruck erfasst werden.
Des Öfteren unterscheidet sich die Höhe des der Stadt Innsbruck
vorgeschriebenen und von ihr bezahlten Mietzinsbetrages. Zum einen ist dies, wie bereits erwähnt, auf die bis zu zwei Jahre rückwirkende Anpassung der Mietzinshöhe (aktvierungspflichtige Aufwendungen) zurückzuführen. Zum anderen sind lt. Auskunft des Referates Budgetabwicklung und Finanzcontrolling immer wieder über längere Zeit Mitteilungen bezüglich Mietzinsänderungen an die städtische Dienststelle unterblieben.
Vereinzelt sind bestehende Mietzinsforderungen erst in den Folgejahren mit der Stadt Innsbruck abgerechnet worden.
In einem Fall resultierte ein auf dem Verrechnungskonto 2017 ausgewiesenes Mietzinsguthaben aus keinem Bestandverhältnis mit der
Stadt Innsbruck, sondern handelte es sich hierbei um ein Mietverhältnis mit einer alpinen Rettungsorganisation.
Insofern hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen in der Weise zu optimieren, als die den Vorschreibungen zugrundeliegenden Parameter evaluiert, auf ihre Aktualität hin überprüft, eventuell gebotene Korrekturen vorgenommen und
der Stadt Innsbruck bekannt gegeben werden.
Angesichts der finanziellen Leistungsabwicklung der gegenseitig bestehenden Last- und Gutschriften regte die Kontrollabteilung an, diese
künftig nicht mehr über das gegenständliche Verrechnungskonto der
IIG KG durchzuführen. Die Verrechnung entsprechender Nachzahlungsverpflichtungen und Guthaben der Stadt Innsbruck wäre nach
Meinung der Kontrolleinrichtung künftig je Liegenschaft bzw. Objekt
durchzuführen und ist die Forderung oder Verbindlichkeit alsbald nach
Rechnungslegung auszugleichen.
Überdies hielt die Kontrollabteilung fest, dass sie im Allgemeinen einer
Saldierung von Außenständen mit Schulden unter Verwendung eines
Verrechnungskontos kritisch gegenübersteht und wird dies zum einen
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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