Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.222

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(zu Punkt 40.)

Zl. KA-10229/2018

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2018
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2018 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 27.09.2018 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 21.08.2018, Zl. KA-10229/2018 ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen

Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Nicht lukrierter
Skontoabzug

Im Zuge der laufenden Belegkontrollen wurde von der Kontrollabteilung eine Rechnung an das Amt für Kinder, Jugend und Generationen
der MA V über einen Gesamtbetrag von brutto € 154,92 überprüft. Die
Kontrollabteilung beanstandete, dass die vom Lieferanten angebotene
2 %ige Skontoabzugsmöglichkeit (bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen) von der Dienststelle nicht beansprucht worden ist und empfahl,
von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig
lückenlos auszunutzen.
In der abgegebenen Stellungnahme erklärte die betroffene Dienststelle
das Versehen aus ihrer Sicht und sagte eine künftige Beachtung der
Empfehlung zu.

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Zl. KA-10229/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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