Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.241
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de. Auf die diesbezügliche Anfrage der Kontrollabteilung berichtete der
Musikschuldirektor, dass beide Schüler zum Zeitpunkt der Anmeldung
an der städtischen Musikschule ihre Wohnadresse im Stadtgebiet
Innsbruck hatten und dies auch mittels lokalen Melderegister von der
zuständigen Sachbearbeiterin des Musikbüros überprüft wurde.
Die Kontrollabteilung verwies in diesem Kontext auf die seinerzeitige
(Referats-) Vorlage betreffend Gemeindeabdeckungsbeitrag Musikschule (V-KU 03813/2014) bzw. auf den einstimmigen Beschluss des
Stadtsenats vom 23.04.2014, dass keine explizite schriftliche Ausnahmeregelung in Bezug auf die Einhebung eines allfälligen Gemeindeabdeckungsbeitrages determiniert wurde. Keinen Gemeindeabdeckungsbeitrag zu bezahlen haben ausschließlich jene sprengelfremden Musikschüler, die bereits vor Inkrafttreten dieses Beschlusses an der Musikschule der Stadt Innsbruck eingeschrieben waren und künftig kein
weiteres, neues Musikinstrument erlernen werden. Außerdem wurde
um eine restriktive Vorgehensweise in Bezug auf Vorschreibung dieses
Gemeindeabdeckungsbeitrages ersucht.
Im Hinblick auf die derzeit praktizierende Handhabung der Musikschule
der Stadt Innsbruck, teilweise bestimmte Personengruppen von der
Vorschreibung eines Gemeindeabdeckungsbeitrages zu befreien, regte
die Kontrollabteilung zukünftig an, inhaltlich zweckmäßige Begünstigungstatbestände taxativ festzuschreiben und dem Stadtsenat vorzulegen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzunehmen und inhaltlich zweckmäßige Begünstigungstatbestände vom Stadtsenat beschließen zu lassen.
Berechnungsschema
gemäß Referatsvorlage
In der schriftlichen Vorlage (V-KU 03813/2014) des zuständigen Referates Städtische Musikschule vom 07.04.2014 für den in Rede stehenden StS-Beschluss bezüglich Verrechnung eines Gemeindeabdeckungsbeitrages wurde auch dessen künftiges Berechnungsschema
in Anlehnung an die Berechnungsmethodik der Landesmusikschulen
dargelegt.
Personalkosten der Lehrer
abzgl. Person alkostenrefundierungen vom Land Tirol
abzgl. Schu lgeldeinnahmen
Zwischen summe
dividiert durch die Anzah l der Hauptfächer
Gemeindeabdeckungsbeitrag
Die Fachdienststelle ermittelte erstmals gemäß vorgenannter Kalkulationsvorlage für das Schuljahr 2014/2015 einen Gemeindeabgangsdeckungsbeitrag, basierend auf den erforderlichen Werten aus dem
Rechnungsabschluss (UA 320210 Musikschule) des Jahres 2013 und
den vom zuständigen Amt für Personalwesen bekanntgegebenen förderungswürdigen Personalaufwand. Dazu zählen u.a. der Leiter und
der Lehrkörper der Musikschule der Stadt Innsbruck und jene mit dem
Land Tirol vertraglich bestimmte Verwaltungsbedienstete. Die Musikschule der Stadt Innsbruck bezifferte sohin anhand der erhobenen statistischen Daten (Anzahl der Hauptfächer) einen vorzuschreibenden
Betrag von € 274,00 pro Semester und auswärtigem Schüler.
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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