Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.254
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mit dem Amt für Personalwesen resümierend, eine Berechnung der
jeweiligen Förderhöhe seit 2010 – basierend auf die geltende rechtliche
Vereinbarung – durchzuführen. Im Anschluss dieser Berechnung empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, inwieweit gegebenenfalls offene
Beträge gegenüber dem Land Tirol eingefordert werden können. Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung an, zukünftig ein verstärktes
Augenmerk auf die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung sicherzustellen
Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung, eine Aktualisierung der
Fördervereinbarung mit dem Land Tirol anzustreben. Dies u.a. vor dem
Hintergrund, dass bei den Landesmusikschulen bzw. den dort beschäftigten Lehrkräften seit Inkrafttreten des MDG maximal 26 Wochenstunden (vormals 27 Stunden) als Vollbeschäftigungsbasis herangezogen
wurden, weshalb aus Sicht der Kontrollabteilung die vertragliche Bestimmung für städtische Dienstverträge zu hinterfragen war. Zur Erinnerung erwähnte die Kontrollabteilung, dass bei städtischen Dienstverträgen nach dem 01.09.1995 mit einer Lehrverpflichtung von 26 Wochenstunden die Stadt Innsbruck 1/27 der Personalkosten selbst zu
tragen hatte.
Im Zuge einer möglichen Adaptierung der Fördervereinbarung regte die
Kontrollabteilung weiters an, den im Musikschulgesetz erwähnten Zuschuss für die Anschaffung von Musikinstrumenten zu thematisieren
sowie in einem eventuellen Vertragszusatz – bei einer Förderungszusage seitens des Landes – zu regeln. Dies vor allem, um künftig diesbezüglich Rechts- sowie Planungssicherheit für die Stadt Innsbruck zu
sichern und um mögliche Förderungen lukrieren zu können.
Im Anschluss an voraussichtliche Gespräche mit dem Land Tirol hinsichtlich der Fördervereinbarung empfahl die Kontrollabteilung, das
(vorläufige) Gesprächsergebnis und dessen Auswirkungen (sowohl aus
finanzieller als auch aus nicht-materieller Sicht) für die Musikschule der
Stadt Innsbruck im Vergleich zu einer Landesmusikschule gem. Musikschulgesetz gegenüberzustellen.
In letzter Konsequenz empfahl die Kontrollabteilung, bei einer Bewertung dieses Vergleiches auch den Beitritt der Musikschule Innsbruck
zum Tiroler Musikschulwerk nicht auszuschließen. Dies vordergründig
deshalb, da die finanziellen Verpflichtungen der Stadt Innsbruck gegenüber dem Land Tirol somit auf gesetzlicher Ebene normiert werden
und daher Planungs- und Rechtssicherheit vorausgesetzt werden
kann. Die Kontrollabteilung strich in diesem Zusammenhang die Ausführungen der erläuternden Bemerkungen zur Novellierung des TMSG
im Jahr 1997 heraus, die von einer finanziellen Mehrbelastung von
sonstigen Musikschulen im Vergleich zu Landesmusikschulen ausgingen und eine Erhöhung der seinerzeitigen Förderung des Personalaufwandes von sonstigen Musikschulen auf 50 % zum Inhalt hatten.
Darüber hinaus würde mit dem Beitritt zum Tiroler Musikschulwerk die
Schaffung eines eigenen Dienstrechts für die städtischen Musikschullehrer obsolet werden.
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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