Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.53
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Grundstücken 240, 242, 243, 248/3
und einer Teilfläche des Grundstück
284, alle KG 81121 Mühlau, im Gesamtflächenausmaß von ca. 4.400 m²
ein. (Das genaue Flächenausmaß
ergibt sich nach Erstellung des Teilungsplanes.) Die gegenständlichen
Grundstücksflächen werden nach Vorliegen des Teilungsplanes in den Baurechtsvertrag vom 17.09.2014,
Zl. RA/1077/2013/KOB, miteinbezogen.
2.
Das Baurecht an den Erweiterungsflächen wird analog zum bestehenden
Baurecht bis 30.09.2074 eingeräumt.
3.
Der jährliche Baurechtszins beträgt
3,5 % von € 445,--/m², sohin gerundet
€ 16,--/m², indexiert nach Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 oder den an
dessen Stelle tretenden Index.
4.
Ausschließlicher Zweck der Baurechtsbestellung ist die Erweiterung des bestehenden Verwaltungs-, Produktionsund Vertriebsgebäudes der Baurechtsnehmerin gemäß den Planunterlagen
der ATP Architekten Ingenieure, Masterplan 2020 - 2025 vom 21.02.2018.
Die Errichtung des Betriebsgebäudes
nach den vorerwähnten Planunterlagen
wird mit einer Konventionalstrafe abgesichert.
5.
Die Stadt Innsbruck und die Firma Cura
Marketing GmbH räumen sich wechselseitige Vorkaufsrechte an den Erweiterungsflächen ein.
6.
Darüber hinaus gelten sämtliche
Bestimmungen des Baurechtsvertrages
vom 17.09.2014, Zl.
RA/1077/2013/KOB, vollinhaltlich auch
für die Erweiterungsflächen. Hinweis:
Als Besonderheit ist im bestehenden
Baurechtsvertrag geregelt, dass die
Kosten einer allenfalls notwendigen
Dekontaminierung der Baurechtsliegenschaft je zur Hälfte von der Cura
Marketing GmbH und der Stadt Innsbruck getragen werden (Punkt VII.2.).
7.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass der Erweiterung des Betriebsgebäudes entstehenden oder zur Vorschreibung gelangenden Kosten, öf-
GR-Sitzung 11.10.2018
fentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die
Kosten der Finanzamtsanzeige oder
Selbstberechnung, die Kosten für die
Vermessung und die Beglaubigung
sämtlicher Unterschriften, sämtliche
Erschließungskosten etc. übernimmt
ausschließlich die Firma Cura Marketing GmbH bzw. hat sie diese Ausgaben der Stadt Innsbruck zu ersetzen.
8.
Mit der vertraglichen Abwicklung dieses
Rechtsgeschäftes wird das Amt für
Präsidialangelegenheiten, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt
und ermächtigt.
Es war gut, dass wir doch auch nochmal
den entsprechenden Druck bzw. eine Überzeugungsarbeit mit diesem Beschluss gesetzt haben, denn sonst wäre manches
nicht möglich gewesen. Einerseits für die
Cura Marketing GmbH, aber auch für uns
als Baurechtsgeberin mit einer hochwertigen Betriebsanlage kommen wir zu einem
guten Abschluss.
In diesem Sinne würde ich um die Zustimmung zu Beschlussvorschlag 1 bitten, damit
wir im nächsten Jahr die Umsetzung vornehmen können.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Mag. Fritz: Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer hat schon ausgeführt, dass das ursprüngliche Beharren, die Tiefgarage schon
in der Baustufe 2 zu errichten, zur deutlichen Verbesserung bei den Außenanlagen
sowie bei der Freiflächengestaltung geführt
hat. Die Firma expandiert im Übrigen stark
und dies ist laut ihrem Business-Plan in den
nächsten Jahren auch noch der Fall.
Wir finden dort nicht eine Wüste von oberirdischen Parkplätzen. Das ist nicht irgendeine x-beliebige Schachtel- und Montagehalle, sondern ein Gebäude, das auch mit einiger Ambition gebaut wurde. Wir haben daher gestaltungsmäßig eine Verbesserung
erreicht, was an der Architektur des Gebäudes schon sichtbar ist. Das ist eine wesentliche Information, die ich aus der Besprechung im Innsbrucker Gestaltungsbeirat