Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.56

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 583 -

7.

Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird beauftragt und ermächtigt, die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung
sowie die Abrechnung für die Anpassung der Straßen- und Weganlagen im
Bereich der neuen S-Bahn-Haltestelle
"Innsbruck Messe - Saggen" zu übernehmen. Die Stadt Innsbruck trägt
sämtliche Kosten in Zusammenhang
mit der Verlegung der Straßenanlagen
samt Nebenanlagen.

Grundstücksveränderungen
8.

9.

Die Stadt Innsbruck tauscht und übergibt der ÖBB-Infrastruktur AG die Teilfläche 1a im Ausmaß von ca. 274 m²
aus Grundstück 1230 KG Innsbruck
und die Teilfläche 1b im Ausmaß von
ca. 72 m² aus Grundstück 890/14 KG
Innsbruck laut Grundteilungsplan der
Stadt Innsbruck vom 08.05.2108, Projekt-Nr. 12012, gesamt daher zirka
346 m².
Die ÖBB-Infrastruktur AG tauscht und
übergibt der Stadt Innsbruck die Teilfläche 2a aus Grundstück 468/1 KG
Innsbruck im Ausmaß von ca. 129 m²
laut Grundteilungsplan der Stadt Innsbruck vom 08.05.2018, ProjektNr. 12012, zum Ausbau der Radwegverbindung und die Teilfläche 2b im
Ausmaß von ca. 217 m² aus Grundstück 468/1 laut Grundteilungsplan Zusatz vom 08.05.2018, ProjektNr. 12012, zur Grundbereinigung des
Bushaltestellenbereiches Ing.-EtzelStraße, gesamt daher ca. 346 m².

10. Es handelt sich um einen flächen- bzw.
wertgleichen Tausch, sodass wechselseitig kein Entgelt zu leisten ist. Das
endgültige Ausmaß der Tauschflächen
ergibt sich erst nach Schlussvermessung und kann vom Planmaß abweichen. Zu diesem Zweck wird ein Quadratmeterpreis in Höhe von € 320,-- vereinbart.
11. Allfällige Steuern, Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit den
Grundstücksveränderungen trägt derjenige Vertragsteil, bei dem sie von
Gesetzes wegen anfallen.
Dienstbarkeiten

GR-Sitzung 11.10.2018

12. Die Stadt Innsbruck räumt der ÖBB Infrastruktur AG auf Grundstück 1230 das
Recht der Errichtung, Führung und Erhaltung einer Kabeltrasse auf dem im
Dienstbarkeitsplan von der ÖBBInfrastruktur AG rot eingezeichneten
und mit "KS" gekennzeichneten Verlauf
für die Dauer des Bestandes der Kabelrohrtrasse unentgeltlich ein. Diese
Dienstbarkeit wird nicht im Grundbuch
sichergestellt.
13. Auf das Dienstbarkeitsentgelt in Höhe
von € 320,--/m² wird aufgrund der seit
ca. 1890 in der Ing.-Etzel-Straße bestehenden Kabeltrasse verzichtet.
14. Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit der Dienstbarkeitseinräumung sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die
Kosten der Vermessung, der grundbücherlichen Durchführung und die Beglaubigungskosten, trägt die ÖBBInfrastruktur AG.
Beauftragung Mag.-Abt. I, Allgemeine Verwaltungsdienste
15. Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieser
Rechtsgeschäfte zu regeln.
24.

I-RA/0904/2018/KOB
Stadt Innsbruck, Kauf der ehemaligen Gärtnerei in KG Pradl

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft die je im Hälfteeigentum von
stehenden Liegenschaften in EZ 1287 und EZ 443, beide
KG 81125 Pradl, im bücherlichen Ausmaß von gesamt 7.248 m² zu einem
Mischpreis von € 275,--/m², sohin gesamt € 1.993.200,-- gemäß vorliegendem Kaufvertragsentwurf der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG).

2.

Die Stadt Innsbruck wird nach allseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages
auf ihre Kosten eine Grenzvermessung