Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.63
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29.
IV 14239/2018
Änderung der Richtlinien der
Mietzinsbeihilfe - Kenntnisnahme
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 03.10.2018:
Die von der Landesregierung in der Sitzung
vom 05.09.2018 beschlossenen Änderungen der Richtlinie über die Gewährung der
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe, diese betreffen:
-
Einführung einer tirolweit einheitlichen
Anwartschaftszeit (Hauptwohnsitz
durchgehend seit mindestens zwei Jahren oder insgesamt 15 Jahre Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde)
-
Verbesserung der Zumutbarkeitstabelle
(Anhebung Freibetrag, Einführung Familienregelung)
-
Erhöhung der sozialen Treffsicherheit
bei Studierenden (das Einkommen der
Eltern wird berücksichtigt)
-
Änderung der Kostenverteilung (von
derzeit 70 % Land/30 % Gemeinde auf
80 % Land/20 % Gemeinde)
werden begrüßt und zur Kenntnis genommen.
GR Wanker: Nur einen Satz dazu: Als wir
im Jahr 2016 die letzten Änderungen bei
der Mietzinsbeihilfe eingeführt haben, haben wir nicht daran gedacht, dass wir in
kurzer Zeit eine Vorlage haben, die für das
gesamte Land Tirol gültig ist. In dem Fall
muss man sagen, dass ein neues Regierungsmitglied die Verantwortung in der Tiroler Landesregierung übernommen hat.
Dementsprechend geht es weiter.
Dies ist wieder ein Beitrag zum leistbaren
Wohnen. Genau dieser Antrag legt dar,
dass die Mietzinsbeihilfe auch eine Förderung der VermieterInnen ist, die mit der Anwartschaft von zwei oder 15 Jahren Hauptwohnsitz in der Stadt nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Vorlage ist hervorragend.
Die Problematik bei den Studierenden wurde auch angesprochen. Die Überprüfung
der Einkommen der Eltern im Sinne der
Wohnbauförderung (Wbf) ist sehr wichtig
und weist dementsprechend zum ersten Mal
seit vielen Jahren eine soziale TreffsicherGR-Sitzung 11.10.2018
heit auf. Daher sage ich es nochmals, dass
die Vorbereitung vom Gemeindeverband,
vom Land Tirol, aber auch von der Stadt
Innsbruck hervorragend war.
GR Mag. Krackl: Dem Dank von
GR Wanker kann man sich nur anschließen.
Ich frage mich nur, ab wann diese Maßnahmen tirolweit in Kraft treten. Schön,
wenn das Land Tirol eine Richtlinie vorgibt
und wir die Umstellung vornehmen, aber alle anderen Gemeinden bei der alten Regelung bleiben.
Das wäre schon noch ein Thema, beim
Land Tirol noch einmal hinzuwirken, dass
eine zeitgleiche Umsetzung erfolgt.
(GR Wanker: 01.01.2019!)
Danke für die Aufklärung. Wenn das so ist,
dann habe ich das leider übersehen.
GR Onay: Es freut mich, dass sich alle auf
die Schultern klopfen und die Vorlage loben.
Aus der Sicht von Menschen, die plötzlich in
einen Notstand kommen, aber auch aus der
Sicht der Studierenden, die uns sehr viel
Geld einbringen, ist das ein "fauler" Kompromiss.
Wenn jemand in Armut lebt, kann er nicht
zwei Jahre warten, sondern braucht bald eine Unterstützung. In dem Sinne nehme ich
den Akt zur Kenntnis, aber für mich ist es
aus Sicht der Universitätsstadt doch ein
Kompromiss, der eigentlich kein großer
Wurf ist und von mir auch nicht groß gefeiert werden kann.
GR Lukovic, BA: GR Mag. Krackl,
Punkt 12. der neuen Richtlinie tritt mit
01.01.2019 in Kraft, sprich die Gemeinden
haben für eine Umsetzung zu sorgen, wenn
sie weiterhin die Finanzierung durch das
Land Tirol bekommen wollen. Dafür ist ein
großer Anreiz gegeben, weil der Finanzanteil, den das Land Tirol übernimmt, auf 80 %
erhöht wird.
Zudem gibt es seit gestern oder heute - das
weiß ich nicht mehr genau - einen Beschluss des Gemeindeverbandes, dass die
Umsetzung mit 01.01.2019 erfolgen soll. Einige Umlandgemeinden haben dies bereits
im Gemeinderat beantragt und beschlossen.
Das ist natürlich nicht der große Wurf, den
wir auch gerne gehabt hätten, aber in der
jetzigen Situation die bestmögliche Lösung.