Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.92

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- 619 -

Die Mag.-Abt. III, Land- und Forstwirtschaft,
sowie die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) haben keine geregelten Arbeitszeiten. Die MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, können zwischen 12:00 Uhr
und 13:30 Uhr mit der Sodexo-Karte essen
gehen, damit der Betrag von € 4,40, welcher steuerfrei ist, eingelöst werden kann.
Wir wissen, dass nicht alle ArbeitnehmerInnen erst um 08:00 Uhr zu arbeiten beginnen
und daher vielleicht im Laufe des Vormittags bereits Hunger hätten und etwas kosumieren möchten. Daher hätten wir gerne,
dass die Zeit von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
ausgeweitet wird, damit alle MitarbeiterInnen miteingeschlossen werden, sodass es
keine Ungleichbehandlung bei der Einlösung gibt.
GR Wanker: Nachdem es sich hiebei doch
um ein sehr komplexes Thema handelt, wäre es wichtig, auch die Personalvertretung
miteinzubinden.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Ich würde
gerne bei der Abstimmung wegen Befangenheit den Raum verlassen, da ich als
städtische Mitarbeiterin eine Sodexo-Karte
besitze.
GRin Mag.a Seidl: Grundsätzlich ist eine
Vereinheitlichung der Zeiten sicher sinnvoll.
Wir möchten nicht, dass MitarbeiterInnen
mit dem Sodexo-Gutschein abendessen
gehen, verstehen aber sehr wohl, dass dies
bei Schichtdiensten notwendig sein wird.
Die Einkommenssteuerregelungen sind hier
sehr genau, dass man diese Karte nur einmal am Tag während der Dienstzeiten verwenden darf.
Beschluss (bei Abwesenheit von GRin Dipl.
Soz.-Wiss.in Arslan wegen Befangenheit;
einstimmig):
Der von GR Lassenberger und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2018 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

GR-Sitzung 11.10.2018

53.3

GfGR/65/2018
Gratis-Parken für Badegäste des
Freischwimmbades Tivoli
(GR Depaoli)

GR Depaoli: Dieser Antrag wurde in Sitzung des Gemeinderates im Juli eingebracht, hat allerdings keine Dringlichkeit erhalten. Für uns hat sich im Juli 2018 die
Dringlichkeit ergeben, da dieser Zeitpunkt
noch mitten in der Badesaison war.
Jetzt zieht der Winter langsam ins Lande,
daher kann man so eine Lösung für das
Jahr 2019 andenken. Es ist familienunfreundlich, wenn beim Freischwimmbad gerade während der Schwimmsaison die
Kurzparkzone auch am Wochenende gilt.
Das wäre ungefähr das Gleiche, wenn im
Osterreiseverkehr die Benzinpreise an den
Tankstellen erhöht werden. Dies mit dem
Argument, wenn die Leute in den Ferien
wegfahren wollen, sollen sie mehr für Benzin zahlen. Viele, die sich keinen Urlaub
leisten können, nutzen das Tivoli-Freischwimmbad. Dass auch am Wochenende
während der Schwimmsaison Parkgebühren
verlangt werden, ist nicht einsichtig. Nach
Ablauf der Saison wird diese Gebührenpflicht wieder aufgehoben. Wir sollten doch
ein wenig familienfreundlich agieren, daher
ersuchen wir, diesen Bereich neu zu überdenken bzw. zu gestalten. Die Kurzparkzone soll so wie in den Wintermonaten auch in
der Badesaison gelten.
Vielleicht kann mir jemand erklären, warum
genau in der Schwimmsaison den Familien
das Geld aus der Tasche gezogen wird.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GR Mag. Krackl: Familienunfreundlich wäre es, wenn man die Kurzparkzone beim
Freischwimmbad Tivoli am Wochenende
auflässt oder unter der Woche mit dem Eintritt an das Schwimmbad koppelt. Warum,
was wird passieren?
Im Antrag von GR Depoali kann man herauslesen, wie viel der Eintritt ins Freischwimmbad Tivoli kostet. Ein Betrag in der
Höhe von € 4,60 ist, auch wenn man nicht
schwimmen geht, der billigste Parkplatz in
der Stadt Innsbruck, den man den ganzen
Tag nutzen kann. Folgendes wird passie-