Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.119

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Nr. 162

Direktvergabe: Werbeanlagen
außen für die Stadtbibliothek
Innsbruck

Nr. 274

Direktvergabe: Brandschutzrollo
Buchrückgabe für die Stadtbibliothek Innsbruck

Nr. 735

Offenes Verfahren: Vorhänge
für die Stadtbibliothek Innsbruck

Nr. 736

Offenes Verfahren: Mobiliar (Tische, Kleiderständer, Rollcontainer) für die Stadtbibliothek
Innsbruck

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3.: Ist es korrekt, dass in der neuen
Bibliothek eine Kameraanlage verbaut wurde?
Wenn ja:
a)

Wann wurde diese vom Gemeinderat
genehmigt?

b)

Um welche Art Kamerasystem handelt
es sich (Überwachung?)

c)

Hat diese Anlage € 400.000,-- gekostet? Bitte um Angabe der konkreten
Kosten.

d)

Warum wurde die Installation und der
Ankauf dieser Anlage nicht ausgeschrieben?

Antwort: Nein, es wurde kein Einbau einer
Kameraanlage beauftragt und es ist auch
kein Kamerasystem geplant.
Frage 4.: Ist insgesamt zu befürchten, dass
die € 1,5 Mio., welche vom Gemeinderat für
Innenausstattung beschlossen wurden,
nicht eingehalten werden können?
a)

Wenn ja, mit welcher Summe muss die
Gemeinde Innsbruck für die Innenausstattung rechnen?

Antwort: Die geplanten Kosten werden
eingehalten.
Die Beantwortung der Anfrage wurde den
Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat vom 03.10.2018 im geschützten
Bereich der Homepage der Stadt Innsbruck
in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

GR-Sitzung 11.10.2018

56.

Einbringung von Anfragen

56.1

GfGR/108/2018
Stadt Innsbruck, Abänderung der
"Allgemeinen Richtlinien für die
städtischen Pflichtschulen" betreffend die Hausschlüsselverwendung (GRin Mag.a KlinglerNewesely)

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Zur Ablehnung meines Antrags vom 14.06.2018 stelle
ich folgende Anfrage:
Ich bitte um eine detaillierte Aufzählung jener konkreten Begleitmaßnahmen, die
durch die Schulhausöffnung für LehrerInnen
am Wochenende anfallen, wie von Seiten
der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) (in ihrem Mail am 21.08.2018) argumentiert wurde.
Die Mag-Abt. V, Schule und Bildung, führt
Haftungs- und sicherheitstechnische Bedenken ins Treffen (E-Mail vom
27.08.2018). Ich darf um eine konkrete Darstellung dieser Bedenken bitten.
Im selben Schreiben wird von der Mag.Abt. V, Schule und Bildung, "fehlendes Personal, sowie die Tatsache, dass SchulwartInnen an Wochenenden und Feiertagen
normalerweise keine Dienstverpflichtung
haben", angeführt. Ich darf diesbezüglich
um Auskunft bitten, wozu SchulwartInnen
benötigt werden, wenn LehrerInnen im
Haus Vorbereitungsarbeiten erledigen, zudem die Haustüren der Schulhäuser automatisch schließen.
Ebenso bitte ich um Aufklärung, wie
"SchulwartInnen ... haben an Wochenenden
und Feiertagen normalerweise keine
Dienstverpflichtung" zu verstehen ist, wenn
in Punkt 20. der "Allgemeinen Richtlinien für
die städtischen Pflichtschulen" unter Absatz II. der Dienstanweisungen für SchulwartInnen/Allgemeine Pflichten "Tägliche
Kontrollgänge" angeführt sind.
Die Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, bezieht sich in ihrer Stellungnahme auch darauf, dass "über Anforderung und im Einvernehmen mit vereinzelten SchuldirektorInnen bereits Zutrittsberechtigungen an
Lehrpersonen auch an Wochenenden und
in den Ferien erteilt werden". Ich bitte um
Auskunft darüber, warum in diesen Fällen