Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.134
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Schutzweg vorwiegend für SchülerInnen des BRG Reithmannstraße sicherer gestalten?
a) Wenn ja, in welcher Form und bis
wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
43. Werden Sie in der König-LaurinAllee/Dreiheiligenstraße (Schulwege,
Wohngebiet) verkehrsberuhigende
bauliche Maßnahmen, geschwindigkeitsreduzierende Bodenwellen bei den
Schutzwegen Höhe Grillparzerstraße
im Haltestellenbereich der Öffis umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
44. Werden Sie andere verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Bereich
setzen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
45. Werden Sie in der Dreiheiligenstraße
(Schulwege, Kindergarten, Wohngebiet) Höhe Weinhartstraße den
Schutzweg sicherer gestalten, indem
Sie dort den Schutzweg mit einer geschwindigkeitsreduzierenden Bodenwelle erweitern?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
46. Die Grillparzerstraße bei der Einfahrt in
die Dreiheiligenstraße hat eine Bodenwelle zur Verkehrsberuhigung. Auf welcher Basis und wann wurde diese Entscheidung getroffen und umgesetzt?
47. Warum wird diese Bodenwelle (der
Straße) - für Kinder wird sie als durchgehender Gehsteig wahrgenommen nicht farblich hervorgehoben?
48. Warum gibt es zur Verkehrssicherheit
bei der Einmündung der Jahnstraße
(Volksschule, Kindergarten, Hort Dreiheiligen, Waldorfschule) in die Dreiheiligenstraße keine geschwindigkeitsreduzierende Bodenwelle?
49. Werden Sie eine geschwindigkeitsreduzierende Bodenwelle in diesem Bereich entscheiden und umsetzen?
GR-Sitzung 11.10.2018
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bis wann?
50. Warum gibt es zur Verkehrssicherheit
bei der Einmündung der Zeughausgasse (Schulweg Montessorischule) in die
Dreiheiligenstraße keine geschwindigkeitsreduzierende Bodenwelle?
51. Werden Sie eine Bodenwelle in diesem
Bereich entscheiden und umsetzen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bis wann?
52. Werden Sie zur Verkehrssicherheit bei
der Einmündung der Zeughausgasse
(Schulweg) in die Dreiheiligenstraße
einen Schutzweg anbringen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Insbesondere durch den oben beschriebenen Abschnitt der Reichenauer
Straße und Pembaurstraße bzw. deren
gemeinsame Kreuzung fließt tagtäglich
ein unkontrollierter Massen- und
Schwerverkehr mit teils (weit) überhöhten Geschwindigkeiten (vor allem während der Nacht- und Morgenstunden
sowie an Sonn- und Feiertagen) und
vielfacher Missachtung der Vorrangregelung im Kreuzungsbereich (gekennzeichnet durch häufiges Hupen,
Reifenquietschen und bereits mehrfach
beschädigter gelber Regionalbahnschwelle). Die neue "intelligente" Ampelschaltung ist mit dem vielschichtigen
Verkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf allen vier, in
die Kreuzung einführenden Straßen,
überfordert. FußgängerInnen (Wohnund Schulgebiet) müssen sehr lange,
teilweise zwei Grün-Phasen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der
Reichenauer Straße abwarten, bevor
sie diese queren können.
53. Warum gibt es an der Kreuzung Reichenauer Straße/Pembaurstraße in einem innerstädtischen Wohngebiet und
täglichem Schulweg für hunderte Kinder keine Geschwindigkeitsbeschränkung?