Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.138
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neuen Wohnungen weiterhin der "Südring" (Amraser-See-Straße, Burgenlandstraße, Olympiastraße, EggerLienz-Straße) und die Reichenauer
Straße tragen?
a) Wenn nein, wie sieht das Verkehrskonzept hierzu aus?
b) Bis wann wird das Verkehrskonzept
umgesetzt?
c) Wird dieses Verkehrskonzept die
Reichenauer Straße entlasten?
d) Wenn ja, wie sieht dieses Verkehrskonzept aus?
e) Gibt es ein Verkehrskonzept vorab?
77. Im Verkehrskonzept der 1990er-Jahre
wurde für die Reichenauer Straße aufgrund ihrer Nutzung und Funktion
durch Maßnahmen die Nutzung als
Durchzugsstraße verhindert. Werden
Sie den oben erwähnten Abschnitt der
Reichenauer Straße, insbesondere das
"Nadelöhr" für den motorisierten Individualverkehr (MIV) schließen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, ab wann und in welcher
Form?
78. Es gibt konkrete Pläne, die Pradler
Straße für den Verkehr zu schließen
und als FußgängerInnenzone zu adaptieren. Gibt es hierfür ein Verkehrskonzept für die verkehrstechnischen Folgen der umliegenden Gebiete?
79. Die Pembaurstraße als nächste Parallelstraße zur Pradler Straße muss bereits jetzt durch Veränderungen des
Verkehrsstroms mehr Verkehr, besonders zu den Stoßzeiten, aufnehmen.
Sie ist geprägt als Wohngebiet mit sozialen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Es befinden sich hier keinerlei verkehrsberuhigenden Maßnahmen
zur Sicherheit und Lärmreduktion.
Gibt es parallel zur Umsetzung einer
FußgängerInnenzone in der Pradler
Straße konkrete Verkehrsplanungen,
damit es hier nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Pembaurstraße
und einer einseitigen Verkehrsverlagerung kommt?
GR-Sitzung 11.10.2018
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Um für den oben mehrmals beschriebenen Straßenzug Reichenauer Straße/Dreiheiligen- und Pembaurstraße
aufgrund seiner Nutzung und Funktion
mehr Verkehrssicherheit sowie bessere
Wohnqualität und Lärmreduzierung zu
erhalten, ist die hierfür notwendige Argumentationsgrundlage von größter
Bedeutung.
80. In Mühlau wurde über eine Strecke von
rund 2,6 km, beginnend mit der AntonRauch-Straße, eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
umgesetzt. Es wird auch mehrfach die
Einhaltung kontrolliert. Auf welcher Basis begründet sich diese Entscheidung?
81. Auf welcher Basis begründet sich die
Entscheidung der dauerhaften Aufstellung eines Radarstandgerätes in der
Anton-Rauch-Straße Höhe HNr. 11?
82. Auf welcher Basis begründet sich die
Entscheidung der dauerhaften Aufstellung eines Radarstandgerätes in der
Arzler Straße Höhe Kalkofenweg?
83. Auf welcher Basis begründet sich die
Entscheidung der dauerhaften Aufstellung einer Rotlichtüberwachung in der
Arzler Straße ca. Höhe HNr. 130?
84. Auf welcher Basis begründet sich die
Entscheidung der dauerhaften Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige in
der Arzler Straße Höhe Schusterbergweg?
85. Auf welcher Basis begründet sich die
Entscheidung der dauerhaften Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige in
der Arzler Straße Höhe Lehmweg?
86. Die Innstraße weist überwiegend eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h auf, die auch mehrfach dauerhaft kontrolliert wird. Auf welcher
Grundlage basiert diese Entscheidung
eine Durchzugsstraße mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu
beschränken?
87. Auf welcher Grundlage basiert die Entscheidung, ein dauerhaftes Radar-