Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.147
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Hiermit würde auch eine sinnvolle Angleichung der Regelung an den "Bereich 3
(Saggen, Dreiheiligen, Pradl)" und den "Bereich 4 (Wilten, Höttinger Au, Hötting)" erfolgen, in denen die Kurzparkdauer bereits
jetzt 180 Minuten beträgt.
57.10 GfGR/130/2018
Sanierung von Kindergärten, Horten und Schulen in der Stadt
Innsbruck (GRin Denz)
GRin Denz: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
2.
Frau StRin Mag.a Mayr wird beauftragt,
unverzüglich die Evaluierung aller Gebäude, in denen städtische Kinderbildungs- bzw. -betreuungseinrichtungen
oder Schulen, für welche die Landeshauptstadt die gesetzliche Schulerhalterin ist, untergebracht sind, hinsichtlich
ihres baulichen/technischen Zustands
zu veranlassen.
Die zuständigen Dienststellen des
Stadtmagistrats werden beauftragt, auf
Basis der in Pkt. 1. angeführten Bestandsaufnahme eine Prioritätenreihung der anstehenden Gebäudesanierungsmaßnahmen zu erstellen und eine Projekt- und Finanzierungsplanung
dahingehend zu erstellen, dass sämtliche betroffenen Gebäude bis zum
01.05.2024 saniert werden können.
Denz, Dengg, Federspiel, Gregoire, Kunst,
Kurz, Lassenberger und Schmidt, alle eigenhändig
Gebäude bzw. bauliche Anlagen müssen
gem. § 18 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung
2018 (TBO), LGBI. Nr. 28/2018, so ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich
sind und entsprechend dem Stand der
Technik die bautechnischen Erfordernisse,
insbesondere der mechanischen Festigkeit
und Standsicherheit, des Brandschutzes,
der Hygiene, der Gesundheit und des Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit und
der Barrierefreiheit, des Schallschutzes, der
Gesamtenergieeffizienz, der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes, erfüllen.
GR-Sitzung 11.10.2018
Bauliche Anlagen sind zudem nach Abs. 2
dieser Bestimmung so zu gestalten, dass
sie möglichst ohne Erschwernisse ihrem
Verwendungszweck entsprechend benützt
werden können.
Soweit der jeweilige Verwendungszweck
dies erfordert, ist dabei insbesondere auch
auf die Bedürfnisse von Kindern sowie von
älteren Menschen und Menschen mit einer
Behinderung Bedacht zu nehmen.
Gerade betreffend bauliche Anlagen, die für
die Nutzung durch Minderjährige bestimmt
sind, wie dies bei Bildungs- und Betreuungsgebäuden der Fall ist, ist es daher unabdingbar, dass diese regelmäßig hinsichtlich der Erfüllung der oben angeführten Voraussetzungen evaluiert und ggf. saniert
bzw. auf einen aktuellen technischen Stand
gebracht werden.
Bedeckungsvorschlag: Berücksichtigung im
AOH des Jahresvoranschlags der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr
2019 und folgende.
57.11 GfGR/131/2018
Errichtung von Stolpersteinen
zum Gedenken an die Opfer des
Novemberpogroms 1938
(StRin Mag.a Mayr)
StRin Mag.a Mayr: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird ersucht, das Stadtarchiv zu beauftragen, in Abstimmung mit
ausgewiesenen ExpertInnen und der Israelitischen Kultusgemeinde Standorte für das
Anbringen von Stolpersteinen zu finden und
diese errichten zu lassen. Die Stolpersteine
sollen an die Opfer der Pogromnacht 1938
in Innsbruck erinnern.
Mag.a Mayr, Bielowski, Heisz und Plach,
alle eigenhändig
Die Pogromnacht vom 09.11.1938 auf den
10.11.1938 war in Innsbruck von äußerster
Brutalität gekennzeichnet. Gemessen am
geringen jüdischen Anteil innerhalb der
Stadtbevölkerung fanden in Innsbruck die
brutalsten und blutigsten Ausschreitungen
im gesamten damaligen Deutschen Reich
statt.