Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.177

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3. Die/der BenutzerIn haftet für von ihr/ihm verursachte oder veranlasste Schäden an
Geräten, Software und Einrichtung der Stadtbibliothek.
4. Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien und
der bereitgestellten Hard- und Software. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien
Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen entstehen, wird
von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen.
Internetnutzung
Die Nutzung des Internets ist für BenutzerInnen mit gültigem Bibliotheksausweis möglich. Die
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Das Aufrufen von pornografischen, extremistischen, diskriminierenden oder sonst gegen das
Gesetz verstoßenden Internetinhalten ist verboten. Bei Verstößen kann der/die BesucherIn von
der Internetnutzung ausgeschlossen und des Hauses verwiesen werden.
Die Nutzung der Computerarbeitsplätze kann vom Bibliothekspersonal nach betrieblichem
Erfordernis zeitlich begrenzt werden
Urheberrecht
NutzerInnen haben bei der Nutzung der Medienangebote der Stadtbibliothek die Bestimmungen
des Urhebergesetzes (UrhG) und die einschlägigen Lizenzbestimmungen einzuhalten. Die
Nutzung frei zugänglicher Ressourcen aus dem Internet unterliegt den geltenden rechtlichen
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verboten. Die/ der BenutzerIn verpflichtet sich, die Stadtbibliothek bzw. die Stadt Innsbruck
gegenüber schadenersatz- und urheberechtlichen Ansprüchen Dritter, die von ihr/ihm verursacht
wurden, schad- und klaglos zu halten.
Ausschluss
Bei Verstößen gegen die AGB und/oder die Hausordnung der Stadtbibliothek der Stadt Innsbruck
kann die/der NutzerIn von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen und aus den
Bibliotheksräumlichkeiten verwiesen werden.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechtes („IPR-Gesetz“) und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Für alle
Streitigkeiten aus den AGB und/oder der Hausordnung wird die Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.

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