Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.186
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(Unter-)Ausschüsse
des Aufsichtsrates
Von der Möglichkeit der Bildung von (Unter-)Ausschüssen des Aufsichtsrates zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse
oder zur Überwachung der Ausführung seiner Beschlüsse gemäß
§ 30g Abs. 4 GmbHG in Verbindung mit Pkt. VII des Gesellschaftsvertrages sowie § 8 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates wurde Gebrauch gemacht, indem ein „Bilanzausschuss“ und ein „Arbeitsausschuss“ eingerichtet worden sind.
Generalversammlung
Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterin vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst;
sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Neben dieser allgemeinen
Verantwortung nach § 34 Abs. 1 GmbHG hat die Generalversammlung
gem. § 35 GmbHG insbesondere über die Prüfung und Feststellung
des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes und die
Entlastung des Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrates zu beschließen.
Analog zu den Gesellschafterversammlungen der IIG KG wurden die
beschriebenen Beschlüsse in der IIG für die Wirtschaftsjahre 2015 und
2016 zeitgerecht gefasst.
2.4 Innsbrucker Immobilien Service GmbH
Gesellschaftsvertrag
Ebenso wie der Gesellschaftsvertrag der IIG datiert auch jener der IISG
vom 25.10.2002 und war somit gegenüber der letzten Prüfung der Kontrollabteilung unverändert. Die Gesellschaftsverträge der IIG und der
IISG haben mit einer Ausnahme in der Beschreibung des Unternehmensgegenstandes denselben Wortlaut.
Organe
Daher sind auch die Organe der IISG mit jenen der IIG ident. Der Geschäftsführer der IIG fungiert gleichzeitig auch als Geschäftsführer der
IISG. Die IISG verfügt ebenso wie die IIG über einen (personell gleich
besetzten) Aufsichtsrat (und einen Bilanzausschuss). Das UGB und
das GmbHG gelangen für beide Gesellschaften zur Anwendung. Auch
die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und die Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung sind sowohl für den Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung der IIG als auch der IISG maßgeblich. Aus diesem
Grund treffen die von der Kontrollabteilung zur IIG beschriebenen Ausführungen auch auf die IISG zu und werden hier nicht separat wiederholt.
3 Personalgestion
3.1 Aufbauorganisation
Organisationsstruktur
Zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung Ende Dezember 2017
präsentierte sich die Organisationstruktur der IIG KG – abgebildet anhand eines von der Kontrollabteilung adaptierten Auszuges aus dem
IKS-Handbuch der IIG KG – wie folgt:
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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