Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.197
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An den seit Feber des Jahres 2016 im Aufsichtsrat vertretenen amtsführenden Stadtrat (für Wohnungsservice) wurden gemäß Anweisung
der Frau Bürgermeisterin keine diesbezüglichen Aufwandsentschädigungen ausbezahlt.
Vergütung für den
AR-Vorsitzenden
Ebenso wie sein Vorgänger erhält der amtierende Vorsitzende des
Aufsichtsrates der IIG und der IISG für seine Tätigkeit eine Vergütung
in Höhe eines Jahresbruttobezuges eines Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Leistungen
des AR-Vorsitzenden abgegolten; ebenso alle Aufwendungen und Auslagen (bspw. Fahrtkosten zum Sitzungsort, Kommunikationskosten,
Porti, etc.) die sich aus der Funktionsausübung ergeben.
3.9 Vertragsverhältnis des Geschäftsführers der IIG und der IISG
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Geschäftsführervertrag
Das Vertragsverhältnis des Geschäftsführers der IIG und der IISG beruht auf einem Geschäftsführervertrag vom 30.03.2009 samt zweier
Nachtragsvereinbarungen vom 11.09.2012 und vom 30.04.2014.
Der Vertrag des Geschäftsführers wurde von der damaligen Bürgermeisterin der LH Innsbruck am 30.03.2009 zunächst befristet für einen
fünfjährigen Zeitraum (vom 01.05.2009 bis 30.04.2014) abgeschlossen.
Mittels (2.) Nachtrages vom 30.04.2014 wurde der Geschäftsführervertrag von der Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der IIG und
IISG unbefristet (mit beiderseitiger Kündigungsmöglichkeit) verlängert.
Pauschalentgelt
Der Geschäftsführervertrag sieht als monatliche Vergütung eine Pauschalsumme im Sinne einer All-in-Regelung vor. Außerdem erhält der
Geschäftsführer (zwei) Sonderzahlungen im Ausmaß eines jeweiligen
Bruttobezuges als Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Mit (1.) Nachtrag vom 11.09.2012 wurde das ursprünglich vereinbarte
Pauschalentgelt ab 01.09.2012 auf eine neue Pauschalsumme erhöht.
Die Wertanpassung des Monatsbezuges richtet sich nach den Steigerungen der kollektivvertraglichen Bezüge der Angestellten der IKB AG.
Eine Abstimmung der in den Jahren 2015, 2016 und 2017 vorgenommenen Bezugsvalorisierungen durch die Kontrollabteilung ergab keine
Beanstandungen.
Zielvereinbarung /
Prämie
Der Geschäftsführervertrag bestimmt unter anderem, dass zwischen
dem Geschäftsführer und dem AR-Vorsitzenden jeweils zum Beginn
eines Jahres Zielvereinbarungen im Vorhinein festzulegen und mit der
Eigentümervertreterin der Stadt Innsbruck abzustimmen sind.
Wie die Sichtung der Jahreslohnkonten des Geschäftsführers zeigte,
wurden ihm in den Jahren 2015, 2016 und 2017 als Folge der Erfüllung
der schriftlich zwischen AR-Vorsitzendem und dem Geschäftsführer
abgeschlossenen Zielvereinbarungen für die Geschäftsjahre 2014,
2015 und 2016 (Jahres-)Prämien im Ausmaß von jeweils 1,5 Bruttomonatsgehältern gewährt. Diese Prämienzahlungen wurden vom ARVorsitzenden im Rahmen von schriftlichen Aktenvermerken dokumentiert und freigegeben.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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