Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.224

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Nicht lukrierter
Skontoabzug

Von der Kontrollabteilung wurde eine an das Amt für Straßenbetrieb
der MA III gerichtete Eingangsrechnung in der Höhe von brutto
€ 660,00 überprüft. Die Kontrollabteilung beanstandete, dass die vom
Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeit (3 % bei Bezahlung
innerhalb von 5 Tagen) von der Dienststelle nicht beansprucht worden
ist.
Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen, von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lückenlos auszunutzen. In der abgegebenen Stellungnahme erläuterte das Amt für
Straßenbetrieb die Umstände der späteren Zahlung. Generell wurde
darauf verwiesen, dass selbstverständlich die Anweisung bestehe, alle
Skontoabzugsmöglichkeiten auszunutzen.

Periodengerechte
Abrechnung

Die Kontrollabteilung überprüfte die Rechnung eines Transportunternehmens in Höhe von € 7.215,33 für die Beförderung von Kindern mit
erhöhtem Förderbedarf des Sonderpädagogischen Zentrums Schule
am Inn. Die Faktura der betreffenden Firma datierte vom 19.03.2018
und betraf den Leistungszeitraum September bis Dezember 2017. Die
Kontrollabteilung beanstandete, dass zum einen die Rechnungslegung
erst im März 2018 erfolgte und zum anderen die gesamte Rechnung zu
Lasten des Haushaltsjahres 2018 abgewickelt wurde, obwohl sämtliche
Leistungen im Jahr 2017 erbracht worden sind. Laut Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für Schule und Bildung ist das Unternehmen bereits mehrfach um eine pünktliche Rechnungslegung
gebeten worden.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die gegenständliche Firma wiederholt mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass zukünftig die Rechnungen bei der Stadt Innsbruck so zeitgerecht einzutreffen haben,
dass eine periodengerechte Erfassung und Verbuchung gesichert ist.
Die Umsetzung der Empfehlung wurde vom Amt für Schule und Bildung zugesichert.

Periodenreine
Abrechnung

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung im Zusammenhang mit der Abrechnung von Schneeräumungsarbeiten für
die Stadt Innsbruck in Hötting und auf der Hungerburg in Höhe von
€ 10.612,80 geprüft. Die geprüfte Faktura der betreffenden Firma datiert vom 05.06.2018 und betrifft den Leistungszeitraum vom
30.11.2017 bis 15.02.2018.
Die Kontrollabteilung kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die
gesamte Rechnung zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 abgewickelt
wurde, obwohl noch Leistungen verrechnet worden sind, die bereits im
Jahr 2017 erbracht wurden und somit auch in diesem Jahr abgerechnet hätten werden müssen. Da die Rechnung der Firma allerdings erst
im Juni 2018 erstellt und bei der Stadt eingelangt ist, war naturgemäß
eine periodengerechte Begleichung der erbrachten Leistungen im
Haushaltsjahr 2017 nicht mehr möglich.

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Zl. KA-10229/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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