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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.235

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Das diesbezügliche städtische Schulgeld wird von dem nach dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck hierfür zuständigen Kollegialorgan nach Maßgabe des Statuts des Tiroler Musikschulwerkes
festgesetzt. Die Landesregierung bestimmt die Höhe des Schulgeldes
nach den einzelnen Unterrichtsarten und dem damit verbundenen Aufwand sowie nach allgemeinen familiären Gesichtspunkten für alle Landesmusikschulen einheitlich.
StS-Beschluss
bezüglich Höhe der
Schulgeldtarife

Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 11.05.2016 die vom Land
Tirol vorgegebenen Tarife (Schulgeld) für die Musikschule der Stadt
Innsbruck für das in Rede stehende Schuljahr 2016/2017 beschlossen.
Dieser einstimmige Beschluss beinhaltet des Weiteren die automatische Erhöhung dieser Tarife in den Folgejahren nach den vom Land
Tirol beschlossenen Wertsteigerungen.
Die Kontrollabteilung hielt in diesem Zusammenhang fest, dass laut
Vereinbarung vom 08.10.1997 sowie deren Nachtrag vom 12.04.1999
das Land Tirol der Stadtgemeinde Innsbruck eine erhöhte Förderung
iSd TMSG – von 50 % des Personalaufwandes für den Leiter und die
Lehrer der städtischen Musikschule sowie von zwei Verwaltungsbediensteten – unter der Bedingung gewährte, dass in der Musikschule
der Stadt Innsbruck die Schulgeldordnung des Tiroler Musikschulwerkes gilt. Die Stadt Innsbruck ist aus diesem Grund in ihrem Ermessensspielraum der tariflichen Gestaltung an die verbindlichen Vorgaben
des Landes Tirol gebunden.

Schulgeld Semestertarife 2009/10 bis
2016/17

Mit nachfolgender Tabelle bildete die Kontrollabteilung die Entwicklung
des pro Semester zu zahlenden Schulgeldes für die verschiedenen
Unterrichtsarten im Schuljahresvergleich ab.
Schulgeld - Semestertarife
Musikschule der Stadt Innsbruck
Sc huljahr
2014/2015

Schuljahr
2009/2010

Unterrichtsart

Sc huljahr
2016/2017

Einzelunterricht

211 ,00

207,00

197,00

Gruppenunterricht (2 Schüler)

157,00

154,00

147,00

Gruppenunterricht (3 Schüler)

150,00

147,00

140,00

Ensembleunterricht (bis zu 5 Schüler)

102,00

100,00

90,00

Ensembleunterricht (ab 6 Schüler)

77,00

75,00

65,00

Kurse

69,00

68,00

65,00

Singschule

48,00

47,00

44,00

Musik. Früherziehung / Musikwerkstatt

77,00

75,00

65,00

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, haben sich die Tarife für die einzelnen Unterrichtsarten im Vergleichszeitraum im Schnitt um rd. 2,1 %
(SJ 2016/2017) bzw. 7,4 % (SJ 2014/2015) erhöht. Dieser starke Anstieg vom Schuljahr 2009/2010 auf das Vergleichsjahr 2014/2015 ist
darauf zurückzuführen, dass über mehrere Schuljahre hinweg keine
Valorisierung der genannten Tarifposten vorgenommen wurde.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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