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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.53

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- 579 -

gemäß der vorliegenden Planunterlagen in Baustufe 3 vorgesehene Tiefgarage bereits in Baustufe 2 geplant und
umgesetzt werden muss. Diese Verpflichtung wird in den Baurechtsvertrag
eingearbeitet und mittels Konventionalstrafe abgesichert.
6.

Die Stadt Innsbruck und die Cura Marketing GmbH räumen sich wechselseitige Vorkaufsrechte an den Erweiterungsflächen ein.

7.

Darüber hinaus gelten sämtliche Bestimmungen des Baurechtsvertrages
vom 17.09.2014, Zl.
RA/1077/2013/KOB, vollinhaltlich auch
für die Erweiterungsflächen.
Hinweis: Als Besonderheit ist im bestehenden Baurechtsvertrag vom
17.09.2014, Zl. RA/1077/2013/KOB,
vollinhaltlich auch für die Erweiterungsflächen. Hinweis: Als Besonderheit ist
im bestehenden Baurechtsvertrag geregelt, dass die Kosten einer allenfalls
notwendigen Dekontaminierung der
Baurechtsliegenschaft je zur Hälfte von
der Cura Marketing GmbH und der
Stadt Innsbruck getragen werden
(Punkt VII.2.).

8.

9.

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass der Erweiterung des Betriebsgebäudes entstehenden oder zur Vorschreibung gelangenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die
Kosten der Finanzamtsanzeige oder
Selbstberechnung, die Kosten für die
Vermessung und die Beglaubigung
sämtlicher Unterschriften, sämtliche
Erschließungskosten etc. übernimmt
ausschließlich die Cura Marketing
GmbH bzw. hat sie diese Ausgaben
der Stadt Innsbruck zu ersetzen.
Mit der vertraglichen Abwicklung dieses
Rechtsgeschäftes wird die Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt
und ermächtigt.

Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die
Erweiterung für die Cura Marketing GmbH
GR-Sitzung 11.10.2018

hat durchaus eine lange und umfangreiche
Vorgeschichte. Es gab Gespräche mit einzelnen Fraktionen und wir haben den Akt im
Stadtsenat auch beraten und anschließend
beschlossen.
Von der zuständigen Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wurden uns zwei
Beschlussvorschläge übermittelt, die bis auf
einen Punkt identisch sind. Die Firma wird
in den Jahren 2023 bzw. 2025 den Standort
in drei Tranchen erweitern. Ob bereits in der
Baustufe 2 die entsprechenden Parkplätze
in einer Tiefgarage vorzusehen sind, darüber wurde noch verhandelt.
Wir haben im Stadtsenat einen Mehrheitsbeschluss gegen die Stimmen der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) gefasst, dass
wir den Beschlussvorschlag 2 annehmen.
Dies dient auch dazu, dass die Ämter unterstützt werden, um die Firma inklusive der
Befassung durch den Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) noch einmal vertiefend zu
beraten, ob die Tiefgarage in der zweiten
Baustufe umsetzbar ist.
Es hat mehrere Besprechungen dazu gegeben, die letzte fand erst vor wenigen Tagen
statt. Auch durch diesen Beschluss haben
wir es geschafft, dass die Außen- und die
Grünanlagen ohne Errichtung der Tiefgarage entsprechend situiert werden. Dadurch
konnte ebenso für die Firma eine Verbesserung erzielt werden, die vorher nicht möglich
war. Die Beratung durch die Mag.-Abt. III,
Baurecht, war erfolgreich.
Da diese Auflagen erfüllt werden, würden
wir uns jetzt für den Beschlussvorschlag 1
aussprechen. Der baurechtliche Nachweis
ist im Verfahren zu erbringen. Das Projekt
selber kommt mit der Freigabe durch den
Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) in die
entsprechende Umsetzung. Der Innsbrucker
Gestaltungsbeirat (IGB) hat mit dem Nachweis, dass die zweite Baustufe und die Optionen der Errichtung der Garage in der dritten Baustufe nicht verstellt werden, die entsprechende Genehmigung erteilt.
Ich würde Sie daher bitten, dem Beschlussvorschlag 1 zuzustimmen, der wie folgt lautet:
1.

Die Stadt Innsbruck räumt der Firma
Cura Marketing GmbH, FN 178837x,
Dr.-Franz-Werner-Straße 19,
6020 Innsbruck, ein Baurecht an den