Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 09-Protokoll_30.10.2015-Sonder.pdf
- S.22
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scherkofels per se, sondern auf Grund dessen, dass Schigebiete und Seilbahnprojekte
relativ stark normiert sind.
Ich darf da das Wort "Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)" in den Raum werfen.
Das ist für die Projektumsetzung in diesem
Fall kein materielles Problem, da die naturkundefachlichen Voraussetzungen am Berg
eigentlich sehr günstige sind. Es ist aber ein
großes Problem im Zeitablauf der gesamten
Geschichte.
Das heißt, die erste Aufgabe, die wir versuchen werden, mit großem Druck zu verfolgen, ist, die UVP im vorliegenden Fall zu
verhindern. Ich sage das ganz offen. Wir
gehen nämlich davon aus, dass der gesamte Verfahrenslauf und die nachfolgende
Umsetzung durch eine solche Prüfung mindestens um ein halbes Jahr verschoben
werden müssten. Damit könnte das Ziel einer Fertigstellung für das Wintersemester
2017/2018 mit großer Sicherheit nicht mehr
erreicht werden.
Das war nun der erste Punkt. Was wir zum
jetzigen Zeitpunkt mitteilen können, ist Folgendes: Wir haben uns sehr bemüht, dieses
Projekt möglichst transparent - nicht zuletzt
deshalb, weil wir eine öffentliche Auftraggeberin vertreten - mit den relevanten zuständigen Behörden und auch mit dem Landesumweltanwalt zu besprechen. Wir haben
dabei auch Anregungen aufgenommen, um
das Projekt zu verbessern und allfällige kritische Elemente herauszunehmen oder zu
optimieren. Das wird auch die weitere Vorgehensweise bei unseren nächsten Schritten sein.
Eines muss natürlich auch klar sein, man
kann Behördenverfahren erst dann beginnen, wenn es tatsächlich die politischen
Entscheidungen und jene der Auftraggeberin gibt, welche Projekte man tatsächlich
umsetzt. Das heißt, mit Ihrer Beschlussfassung hier wird dann die Detailarbeit und
auch diese offizielle Arbeit mit den Behördenverfahren beginnen.
Die UVP ist ein wesentliches Thema. Dazu
darf ich kurz die Vorergebnisse, die wir erarbeitet haben, anführen. Es gibt im Wesentlichen drei Tatbestände, die für uns relevant sind. Das eine ist der SkigebietsTatbestand. Da ist es so, dass die größte
Prämisse, um das Projekt rasch umzusetzen, jene war, dass wir keine Schutzgebiete
Sonder-GR-Sitzung 30.10.2015
berühren. Das betrifft speziell im Gipfelbereich das Landschaftsschutzgebiet.
Das hat dazu geführt - wie DI Loidl sehr gut
beschrieben hat -, dass die Talstation vom
Landschaftsschutzgebiet abgerückt wurde
und eine technische Lösung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) abgestimmt werden konnte. Dadurch wird eine
Lawinenverbauung im Schutzgebiet nicht
notwendig, sodass wir uns im großen Bewilligungsrahmen bewegen können. Das ermöglicht uns, in einem Flächenausmaß von
10 ha, ein Skigebiet und ein Seilbahnprojekt
umzusetzen.
In der jetzigen Aufstellung, die alle Vorhaben gemeinsam betrifft, bewegen wir uns in
einem Flächenbedarf von etwa 7,5 ha, bei
einer Schwelle von 10 ha, die möglich wäre.
Das heißt, wir haben sehr gute Argumente,
zumindest im Bereich des Skigebiets, damit
uns keine UVP-Pflicht erwächst.
Der zweite Punkt, die Parkplatzsituation, ist
vielleicht etwas Banales. Man darf aber nie
außer Acht lassen, dass es auch in den
vergangenen Projekten Rahmen in diesem
Bereich gegeben hat. Hier wäre der relevante Schwellenwert 1.500 Stellplätze.
Glücklicherweise - ich darf das auch anfügen - ist das Immissionsschutzgesetz (IG)Luft-Gebiet im Bereich der Stadt Innsbruck
mit einer Höhe von 750 Metern begrenzt,
sodass wir in diesem Fall, im Bereich der
Talstation, kein besonderes Schutzgebiet
berühren.
Wenn wir zur Sicherheit alle Parkplätze in
der Umgebung mitzählen würden, würden
wir in den Bereich von 940 Stellplätzen
kommen. Auch da sind wir von den
1.500 Stellplätzen, die UVP-rechtlich zulässig wären, sehr weit entfernt.
Was ein größeres Problem darstellt und der
Hauptpunkt ist, woran wir arbeiten, das ist
der Schwellenwert der Rodung. Der würde
in diesem Fall 20 ha betragen. Das Projekt
selbst umfasst 7,5 ha. Allerdings sind dort
auch die Rodungen der letzten 10 Jahre zu
berücksichtigen. Da rächt sich ein wenig die
fraktionierte Vorgehensweise in der Vergangenheit, bei der man viele kleinere Projekte durchführte, was in Summe natürlich
größere Flächen betrifft.
Auch dort sagen unsere Berechnungen
jetzt, dass es möglich ist, den UVP-