Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.59
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turveranstaltung in Hall, deshalb muss ich
ihn entschuldigen.
Falls inhaltliche Ausführungen zu diesem
Antrag gewünscht werden, kann man die
Fragen zusammenfassen oder wir laden
Mag. Neu in die Sitzung des Gemeinderates
im Oktober ein.
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Der Kapitalbedarf beträgt inklusive der
vorgesehenen Reserven maximal
€ 55,33 Mio. inklusive Gesellschafterdarlehen.
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Das darin enthaltene vorgesehene Gesellschafterdarlehen in Höhe von
€ 7,3 Mio. (€ 4,3 Mio. resultierend aus
Mehrkosten und € 3,0 Mio. resultierend
aus Reserven) wird vorläufig (bis zur
Konkretisierung der Ausnutzung und
der Rückzahlungsmöglichkeiten) in voller Höhe angesetzt.
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Im Sinne der Kosten- und Risikominimierung und aufbauend auf die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse sind zur
Projektzwischenfinanzierung Finanzmittel des Gestellungsbetriebes heranzuziehen. Diese sind marktüblich zu
verzinsen.
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Die darüber hinausgehenden Finanzerfordernisse sind durch andere KreditgeberInnen abzudecken. Dabei kommen in erster Linie die Europäische Investitionsbank (EIB), regionale Banken
und InvestorInnen, wie z. B. Versicherungen, in Frage.
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Entsprechend den definierten Zielen im
Finanzrisikomanagement sowie aufbauend auf den heutigen Informationsstand ist folgende Aufteilung der Darlehen vorzusehen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2017:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 27.02.2003, 15.07.2004 und
05.12.2013 über die Leiterzulagen für leitende Bedienstete der Landeshauptstadt
Innsbruck geändert wird, wird beschlossen.
Die Verordnung tritt mit 01.10.2017 in Kraft.
15.
lI-VA-V 2890/2017
Stadt Innsbruck - Innbus GmbH,
Nachtrag zum Vertrag über die
Überwachung der gebührenpflichtigen Parkzonen
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ und Tiroler Seniorenbund, 16 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2017:
Der Vertrag mit der Innbus GmbH über die
Überwachung der gebührenpflichtigen
Parkzonen in Innsbruck (Zahl Maglbk/6500/
RA-VW-VS/1 vom 04.11.2014) wird gemäß
Anlage abgeändert.
16.
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Kredit fixverzinst, Abstatter
Kreditbetrag € 30.415.000,-Anteil 55 %
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Kredit fixverzinst, endfällig
Kreditbetrag € 11.060.000,-Anteil 20 %
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Kredit variabel verzinst, Abstatter
Kreditbetrag € 13.825.000,-Anteil 25 %
IV 2085/2015
Neubau der Patscherkofelbahn,
Finanzierungskonzept
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2017:
Der Gemeinderat nimmt das vorliegende
Finanzierungskonzept zur Neustrukturierung des Patscherkofels zur Kenntnis und
beauftragt die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, mit der
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Die wesentlichen Inhalte umfassen dabei:
GR-Sitzung 13.07.2017
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Die Darlehen sind in das Risikomanagement und -reporting einzubinden.
Die Finanzierung des Vorhabens erfüllt die
Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes in Bezug auf den "Maastricht-Saldo".
Es handelt sich hier um das Konzept, dessen Vorlage vom Gemeinderat beschlossen
wurde. Die Finanzierung stellt sich aus heutiger Sicht so dar. Ich gehe davon aus, dass
wir auch in der Abwicklung, falls sich andere