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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.65

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- 505 -

GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 29.06.2017 und
13.07.2017:
27.

Maglbk/19979/SP-BB-SM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM-B16, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich Josef-Franz-HuterStraße 40 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SM-B11 und
Nr. SM-B11/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. SM-B16, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich Josef-Franz-Huter-Straße 40 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. SM-B11
und Nr. SM-B11/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
28.

Maglbk/20265/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B36, InnsbruckInnenstadt, Bereich zwischen Sillgasse, Museumstraße und Prof.Franz-Mair-Gasse (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B11
und Nr. IN-B3/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B36, Innsbruck-Innenstadt, Bereich
zwischen Sillgasse, Museumstraße und
GR-Sitzung 13.07.2017

Prof.-Franz-Mair-Gasse (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. IN-B11 und Nr. INB3/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
29.

Maglbk/19881/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. WI-B7 und
Nr. WI-B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-LienzStraße, Karwendelbögen und Innrain (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B7
und Nr. WI-B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.