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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.77

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- 517 -

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, RUDI und
FPÖ, 12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Der Bebauungsplan Nr. PR-B22, Pradl, Bereich zwischen Lindenstraße, Kranewitterstraße, Koflerstraße und Gumppstraße,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
36.

Maglbk/18849/SP-BB-PR/1
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. PR-B22/1, Pradl, Bereich zwischen Lindenstraße, Kranewitterstraße, Koflerstraße und Gumppstraße ausgenommen Eichhof
sowie Bestände entlang der Lindenstraße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme von 54 Innsbrucker GemeindebürgerInnen vertreten
von einem Rechtsanwalt zum Entwurf des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRB22/1 eingegangen. Die Stellungnahme
liegt dem Akt im Original bei.
Hinsichtlich der Bebauung des Hofbereiches und des Abbruches eines Teilbereiches der historischen Südtiroler Siedlung
werden Widersprüche zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) gesehen.
Außerdem sei nicht ausreichend begründet,
warum die besondere Bauweise festgelegt
wurde. Durch diese Festlegung könne der
geplante Neubau zu nahe an die Bestandsgebäude herangerückt werden und es werden die Abstandsbestimmungen laut Tiroler
Bauordnung (TBO) - offene Bauweise,
Brandvorschriften des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) und die Lichteinfallsregeln nach OIB 3 zu Lasten der Nachbarschaft nicht eingehalten. Außerdem
müsse der Planungsbereich des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/1 dem
des Bebauungsplanes Nr. PR-B22 entsprechen.

GR-Sitzung 13.07.2017

Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben. Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen bzw. ausreichend abgesichert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, RUDI und
FPÖ, 12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Der Ergänzende Bebauungsplan Nr. PRB22/1, Pradl, Bereich zwischen Lindenstraße, Kranewitterstraße, Koflerstraße und
Gumppstraße ausgenommen Eichhof sowie
Bestände entlang der Lindenstraße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
37.

Maglbk/18936/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B23, Pradl,
Bereich Amraser Straße 26, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen bzw. ausreichend
abgesichert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: