Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 09-SeptemberSondersitzung.pdf

- S.10

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-SeptemberSondersitzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 495 -

den Planungsvorstellungen der Stadt Innsbruck zu entwickeln sein. Unter Umständen
schaffen wir es diese innerstädtischen Areale freizumachen, wenn die Vereinbarungen
mit den verschiedenen beteiligten Akteurinnen bzw. Akteuren zu treffen sind. Wir sollten dieses Zeitfenster nutzen, obwohl die
Sicherheitszentrale am Standort Moser Holding-Areal gegenüber dem Wohnbau sicher
die zweitbeste Lösung ist.
Ja, auch aus meiner Sicht ist die Sicherheitszentrale dort die zweitbeste Lösung.
Mir wäre auch ein Wohnbau lieber, aber
ganz am liebsten ist mir, wenn in dieser
Angelegenheit etwas weitergeht. Fassen wir
diesen Beschluss, beauftragen wir die Frau
Bürgermeisterin, in sehr schnellen Gesprächen mit allen Beteiligten von der Moser
Holding AG über den Immobiliendeveloper
bis hin zum Bundesministerium für Inneres
(BM.I) klarzustellen, was geplant und realisierbar ist. Was will der Bund? Welche Konsequenzen ziehen wir daraus?
Die Interessenswahrnehmung der Stadt
Innsbruck soll gewahrt werden. Wir als
Grundstückseigentümer sollten zumindest
die Möglichkeit des Rückkaufs des Baurechts haben, sollte es nicht in die angestrebte Richtung gehen. Die Planungshoheit
sollten wir haben, was Flächenwidmung und
Bebauungsplanung betrifft, damit wir in der
Lage sind, diese Prozesse zu steuern. Dafür wird diese Stadtregierung arbeiten.
Eines kann man schon sagen: Trotz anderer Zusammensetzung der Stadtregierung,
ist auch diese nicht gerade auf der Brennsuppe dahergeschwommen. Dieser Stadtregierung kann man schon zutrauen, dass
sie die Stadtentwicklung in eine vernünftige
Richtung steuern wird.
StR Dr. Platzgummer: Danke für diese
Ausführungen und die ergänzende Berichterstattung. Ich glaube, diese haben doch
noch einige Aspekte und einiges an Licht in
diese Sache gebracht. Das war glaube ich
notwendig.
StR Mag. Fritz und ich liegen damit nicht
auseinander. Ich bin auch mit StR
Mag. Fritz einer Meinung, was die Entwicklung in diesem Gebiet betrifft und das wir zu
einer Entscheidung kommen müssen. Bezüglich der Frist müssen wir es ohnehin.

Sonder-GR-Sitzung 12.9.2012

Ich unterstütze auch, dass wir schauen sollten, dass wir die Frist verlängern und somit
noch einige Gespräche anhängen können.
Vielleicht erfahren wir doch noch vom Bundesministerium für Inneres (BM.I) mehr. Aus
diesem letzten Brief habe ich aber wieder
gehört, dass es offenbar genau in eine andere Richtung geht. Genau dort will man
nicht hin.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nicht das Bundesministerium für Inneres [BM.I].)
Ja, zumindest schreibt das der Landespolizeidirektor Mag. Tomac und nicht das Bundesministerium für Inneres (BM.I). Da kann
wieder etwas abgeleitet werden. Der Landespolizeidirektor Mag. Tomac hat aber
seine Position nach Gesprächen mit der
Stadtplanerin, Dipl.-Arch.in SchmeissnerSchmid, gefasst.
Da die Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H. (BIG) in diese Richtung ein entsprechendes Gutachten entwickelt hat, glaube
ich, dass man den Sinn hinter Punkt zwei,
der Willensbekundung genau dort das Sicherheitszentrum zu errichten, zu hinterfragen hat. Damit zwinge ich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte über eine Frage,
die sie sich noch gar nicht ausreichend
überlegt haben können, abzustimmen. Sie
können es sich deshalb noch nicht genau
überlegt haben, weil sie sich die fachlichen
Hintergründe zumindest im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte,
nicht anhören haben können. Diese Frage
ist jetzt nicht entscheidungsnotwendig.
Außer es ist so, dass man diesen Druck
mittels Gemeinderatsbeschluss aufbauen
muss, dass genau dort das Sicherheitszentrum gewollt wird. Ansonsten wird das Bundesministerium für Inneres (BM.I) mit der
Zusammenführung in der Stadt Innsbruck
ein Problem haben.
Wenn der Landespolizeidirektor
Mag. Tomac sagt, dass der Standort Kaiserjägerstraße ausreicht, aber nur dann, wenn
der Platz des Heims am Hofgarten verwendet wird, dass ist eine Aussage, die jetzt im
Raum steht. Wer hat diese Aussage denn
geprüft?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das Bundesministerium für Inneres [BM.I] mit dem Gutachten, bereits vor zwei Jahren.)