Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
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6.
RA/380/2018/KOB
Hinweis: Als Besonderheit ist im bestehenden Baurechtsvertrag geregelt,
dass die Kosten einer allenfalls notwendigen Dekontaminierung der Baurechtsliegenschaft je zur Hälfte von
der Cura Marketing GmbH und der
Stadt Innsbruck getragen werden
(Punkt VII.2.).
Stadt Innsbruck - Cura Marketing
GmbH, Erweiterung des Baurechtes
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.08.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck räumt der Firma
Cura Marketing GmbH, FN 178837x,
Dr.-Franz-Werner-Straße 19,
6020 Innsbruck, ein Baurecht an den
Grundstücken 240, 242, 243, 248/3
und einer Teilfläche des Gst. 284, alle
KG 81121 Mühlau, im Gesamtflächenausmaß von ca. 4.400 m² ein.
(Das genaue Flächenausmaß ergibt
sich nach Erstellung des Teilungsplanes.) Die gegenständlichen Grundstücksflächen werden nach Vorliegen
des Teilungsplanes in den Baurechtsvertrag vom 17.09.2014,
Zl. RA/1077/2013/KOB, miteinbezogen.
2.
Das Baurecht an den Erweiterungsflächen wird analog zum bestehenden
Baurecht bis 30.09.2074 eingeräumt.
3.
Der jährliche Baurechtszins beträgt
3,5 % von € 445,--/m², sohin gerundet
€ 16,--/m², indexiert nach Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 oder den
an dessen Stelle tretenden Index.
4.
Ausschließlicher Zweck der Baurechtsbestellung ist die Erweiterung
des bestehenden Verwaltungs-, Produktions- und Vertriebsgebäudes der
Baurechtsnehmerin gemäß den Planunterlagen der ATP Architekten Ingenieure, Masterplan 2020 - 2025 vom
21.02.2018. Die Errichtung des Betriebsgebäudes nach den vorerwähnten Planunterlagen wird mit einer
Konventionalstrafe abgesichert.
5.
Die Stadt Innsbruck und die Firma
Cura Marketing GmbH räumen sich
wechselseitige Vorkaufsrechte an den
Erweiterungsflächen ein.
6.
Darüber hinaus gelten sämtliche
Bestimmungen des Baurechtsvertrages vom 17.09.2014, Zl.
RA/1077/2013/KOB, vollinhaltlich
auch für die Erweiterungsflächen.
GR-Sitzung 11.10.2018
7.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass der Erweiterung des Betriebsgebäudes entstehenden oder zur Vorschreibung gelangenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr,
die Kosten der Finanzamtsanzeige
oder Selbstberechnung, die Kosten
für die Vermessung und die Beglaubigung sämtlicher Unterschriften,
sämtliche Erschließungskosten etc.
übernimmt ausschließlich die Firma
Cura Marketing GmbH bzw. hat sie
diese Ausgaben der Stadt Innsbruck
zu ersetzen.
8.
Mit der vertraglichen Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes wird das Amt
für Präsidialangelegenheiten, Referat
Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und ermächtigt.
7.
RA/0300/2017/SCM
Stadt Innsbruck, Exkamerierung
und Vermietung Parkplatzfläche
an Ortner GmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.10.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Exkamerierung der Teilfläche aus dem
städtischen Gst. 3687/1 KG 81111
Hötting (öffentliches Gut) im Ausmaß
von 227 m² und der Neubildung des
Gst. 3893 zu.
2.
Aus dem städtischen Gst. 1939/1 KG
81111 Hötting wird eine Teilfläche
von 2 m² abgeschrieben und dem neu
gebildeten Gst. 3893 zugeschrieben,
sodass das Gst. 3893 KG 81111 Hötting eine Fläche von 229 m² aufweist.