Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.101
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Fahrzeuge - Bestand
Die Gruppe Fahrzeuge - Bestand weist im Rechnungsabschlussentwurf
2022 kumulierte Anschaffungskosten von € 23.418.897,50 für 635
Anlagebuchungen aus.
Zu- und Abgänge 2022
und Wertberichtigungen
Im Jahr 2022 kam es zu 22 Zugangsbuchungen mit kumulierten
Anschaffungskosten von € 1.290.291,83. Der Abgang in Höhe von
insgesamt € 251.282,57 ergibt sich infolge der Aussonderung von drei
Fahrzeugen.
Die kumulierte AfA beträgt zum Stichtag 31.12.2022 € 16.223.143,14.
7.1.6 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Definition von
Amts-, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Zur Unterklasse Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen
grundsätzlich alle beweglichen Vermögensgegenstände der öffentlichen
Verwaltung ab € 400,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die
Bewertung erfolgt nach fortgeschriebenen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Die Abschreibung erfolgt linear.
Amtsausstattung Bestand
Gemäß Rechnungsabschlussentwurf 2022 umfasst die Unterklasse über
mehr als 23.300 Anlagen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
insgesamt € 42.015.212,06.
Zu- und Abgänge 2022
und Wertberichtigungen
Für das Jahr 2022 sind 1.236 Zugangsbuchungen mit kumulierten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von € 4.019.136,93 zu
verzeichnen. Hierbei handelte es sich u.a. um Möbel, ITK-Komponenten
oder auch Sport- und Spielgeräte für Kindergärten und Schulen.
Im selben Zeitraum waren 115 Abgänge im Umfang von € 136.203,61
festzustellen. Wie auch bereits im Vorjahr fielen hier im Besonderen
ausrangierte zentrale ITK-Komponenten, Drucker und Scanner finanziell
ins Gewicht.
Die kumulierte AfA zum Zeitpunkt 31.12.2022 beträgt € 29.651.920,23.
7.1.7 Kulturgüter
Definition von
Kulturgüter
Anhang
Gemäß § 25 VRV 2015 sind Kulturgüter Vermögenswerte, die kulturelle,
historische,
künstlerische,
wissenschaftliche,
technologische,
geophysikalische, umweltpolitische oder ökologische Qualität besitzen
und bei denen diese Qualität zum Wohl des Wissens und der Kultur durch
die Gebietskörperschaft erhalten wird. Kulturgüter sind zu Anschaffungsoder Herstellungskosten, Wertangaben in vorhandenen Gutachten oder
nach einer internen plausiblen Wertfeststellung zu bewerten. Ist eine
solche Bewertung nicht möglich, sind die entsprechenden Kulturgüter in
der Anlage 6h des Rechnungsabschlusses aufzunehmen.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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