Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.113
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Rahmen der Bankbriefe per 31.12.2022 bekannt gegebenen Salden
übereinstimmten. Die Begründung lag in diesen Fällen darin, dass die
Ratenzahlungen des IV. Quartals 2022 von den betroffenen Banken
valutarisch erst per 01.01.2023 bzw. 02.01.2023 zur Umbuchung gelangt
sind. Insofern gingen diese im städtischen Haftungsnachweis
ausgewiesenen Restsaldenstände von einer Ratenzahlung für das IV.
Quartal 2022 per 31.12.2022 aus und wiesen somit entsprechend
niedrigere Stände aus.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Referat Haushaltswesen und
Controlling, dazu eine abklärende Prüfung in Zusammenarbeit mit der IIG
KG vorzunehmen. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sollten im
städtischen Haftungsnachweis jene Salden dokumentiert werden, welche
von den Banken im Rahmen ihrer jeweiligen Bankbriefe mitgeteilt und
bestätigt werden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme avisierte die Fachdienststelle,
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Landesgesetzliche
HaftungsobergrenzenVerordnung –
(Neu-)Regelung ab
01.01.2019
Ausgehend von dahingehenden Bestimmungen im Österreichischen
Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) bzw. einer nach Art. 15a B-VG
zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung („HOGVereinbarung“ – LGBl. Nr. 89/2017) machte die Landesregierung mit
LGBl. Nr. 135/2018 vom 27.11.2018 die Verordnung über die Festlegung
von Haftungsobergrenzen für Gemeinden und Gemeindeverbände kund.
Diese Verordnung beinhaltet (unter anderem) Regelungen zur
Übernahme von Haftungen, zur Haftungsobergrenze sowie zur
Anrechnung von Haftungen und trat mit 01.01.2019 in Kraft.
Berechnung
Ausnutzung
(individuelle)
Haftungsobergrenze der
Stadt Innsbruck
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022, welcher der Kontrollabteilung zur Prüfung bereitgestellt worden ist, dokumentiert zum
Stichtag 31.12.2022 einen Ausnutzungsgrad von 49,05 %. Dieser bezieht
sich auf die in der maßgeblichen Verordnung festgeschriebene
Haftungsobergrenze (75 % der Einnahmen des Abschnittes 92 des
zweitvorangegangenen Jahres) bei isolierter Betrachtung der Stadt
Innsbruck.
Im Vorjahr 2021 lag der Ausnutzungsgrad der Haftungsobergrenze noch
bei 41,55 %. Dieser im Vergleich zum Vorjahr deutliche Anstieg ist auf
die im Jahr 2022 neu eingegangene Haftungsübernahme für die IIG KG
zurückzuführen.
9 Ausgewählte Kennzahlen zum Rechnungsabschluss
Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest-Set
Im Folgenden dokumentiert die Kontrollabteilung wesentliche
Kennzahlen aus dem KDZ-Quicktest-Set sowie das „vorläufige
Maastricht-Ergebnis“ in Form des berechneten Finanzierungssaldos.
Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)
Die öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem
„Saldo 1 – Geldfluss aus der operativen Gebarung“ und der Summe der
Auszahlungen der operativen Gebarung an. Einzahlungen, welche die
Stadt Innsbruck vom Land Tirol als Bedarfszuweisungsmittel zur
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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