Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.14
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nicht umgesetzt, weil es nicht in unserem
Wirkungsbereich liegt.
In der heutigen Tiroler Tageszeitung (TT)
befindet sich ein Leserbrief, in dem sich jemand beklagt, warum nach wie vor gefahren wird. (Unruhe im Saal)
Das Gravierendste einer Nichtumsetzung
eines Gemeinderatsbeschlusses ist für mich
nach wie vor der Recyclinghof 2, den wir
hier im Haus nicht einmal, sondern öfters
beschlossen haben. Der Gemeinderat war
sich sicher, dass wir diesen brauchen, weil
es nicht zumutbar ist, mit Fahrzeugen aus
dem Westen der Stadt quer durch die Stadt
in die Rossau zu fahren, dort eine halbe
Stunde zu warten und dann wieder retour
zu fahren. Wir wollen ja den Verkehr aus
der Stadt verbannen, oder?
Dieser Beschluss wurde mehrheitlich gefasst und Bgm. Willi hat ihn bis heute nicht
umgesetzt, weil er nicht will. Alleine diese
Angelegenheit wäre schon Grund genug für
alle in diesem Haus, den Bürgermeister
nicht zu entlasten. Unsere Fraktion und hoffentlich noch mehrere andere sagen hoffentlich: "Herr Bürgermeister, Du hast Deine
Hausaufgaben nicht gemacht!" Ob das absichtlich passiert ist oder aufgrund seines
Naturells nicht anders möglich war, sei dahingestellt. Bgm. Willi wird von unserer
Seite mit Sicherheit nicht entlastet.
GR Lukovic, BA MA MA: Zur Geschäftsordnung! GR Depaoli stellt sich immer als
großer Fan des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) dar. Ich zitiere
daraus § 73 Abs. 4, Beschlussfassung über
den Rechnungsabschluss:
"Der Gemeinderat hat den Bürgermeister die
Entlastung zu erteilen, wenn die Überprüfung des Rechnungsabschlusses keinen
Grund zu Bedenken gibt. Bestehen Bedenken, die der Bürgermeister nicht aufzuklären
vermag, hat der Gemeinderat die zur Herstellung eines geordneten Gemeindehaushaltes erforderlichen Maßnahmen zu beschließen."
GR Mag. Stoll: Nachdem wir jetzt in den
Beschluss einsteigen, darf ich eine Protokollerklärung abgeben:
"Der Beschluss bzw. die Zurkenntnisnahme
bzw. die Entlastung wird nur unter Vorbehalt
von der Fraktion Für Innsbruck (FI) zur
Kenntnis genommen.
Im Lichte der staatsanwältlichen Untersuchung aufgrund der Initiative seitens der
Verwaltung in Person der Magistratsdirektorin, angehängt auch ein Auftrag an die Kontrollabteilung, hier genauer hinzusehen bzw.
sich den ganzen Sachverhalt dementsprechend anzusehen und einen Bericht darüber zu verfassen in der App-Causa und Erlebniscard-Causa, angesiedelt bei den Ressorts des Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, kann der Beschluss nur vorbehaltlich für die Fraktion Für Innsbruck (FI) getroffen werden."
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender Kurzbericht vom 27.09.2023
wird zur Kenntnis genommen.
4.2
IV 3591/2023
Beschlussfassung über die durchgeführten Korrekturen
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 6 Stimmen):
Amtsantrag der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, vom
12.10.2023:
Der Gemeinderat beschließt die - anlässlich
der Prüfung des Rechnungsabschlussentwurfes 2022 durch die Kontrollabteilung eingearbeiteten Korrekturen, insbesondere
zu den Textziffern 140 und 346 im Hinblick
auf die Beschlussfassung des Kontrollausschusses vom 10.10.2023 und zu den weiteren Textziffern 128, 182, 332, 337, 343,
345 und 364.
Wenn er das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) schon so sehr verteidigt, hat er jetzt mit seiner Eloge gegen dieses argumentiert, weshalb man den Bürgermeister nicht entlasten kann. Die Debatte,
die er eröffnet hat, ist eine andere, die nicht
bei der Entlastung zu führen ist.
GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)