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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.29

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und Erträge eine Rolle; vielmehr werden hier auch nicht zahlungswirksame Aufwände in Form von Abschreibungen (bspw. für abnutzbares
Anlagevermögen) und Rückstellungen (bspw. für nicht konsumierte
Urlaube von Bediensteten etc.) berücksichtigt.
Als Differenzposition lässt sich in der Ergebnisrechnung das
Nettoergebnis berechnen. Dieses gibt für den Gesamthaushalt in Form
von Gewinn bzw. Verlust an, inwieweit die Leistungen der betreffenden
Gebietskörperschaft sowie die damit im Zusammenhang stehende
Infrastruktur mit eigenen Mitteln finanziert werden können.
Ein positives Nettoergebnis bedeutet in seiner Grundaussage, dass die
Gebietskörperschaft seine Leistungen (samt der dafür notwendigen
Infrastruktur) in ausreichendem Ausmaß mit eigenen Mitteln finanzieren
kann.
Das Nettoergebnis wird in die Vermögensrechnung und hier genau
genommen in das Nettovermögen übergeleitet.
Finanzierungsrechnung – Abbildung der
Ein- und Auszahlungssituation –
Veränderung der
liquiden Mittel

Die Finanzierungsrechnung bildet im Unterschied zur Ergebnisrechnung
lediglich zahlungswirksame Bewegungen – also Ein- und Auszahlungen
– des betreffenden Jahres ab.
Sie gibt somit Aufschluss über die Liquiditätssituation der
Gebietskörperschaft und die Details der jeweiligen Finanzierungsquellen.
Hier ist ablesbar, inwiefern vorgenommene Investitionen aus eigenen
Mitteln (also aus dem Überschuss der laufenden bzw. operativen
Gebarung) abgedeckt werden können bzw. wie viel Geldmittel für die
Bedienung der Schulden oder allenfalls für den Aufbau von finanziellen
(Cash-)Reserven (bspw. Zahlungsmittelreserven) zur Verfügung stehen.
Insgesamt betrachtet erklärt die Finanzierungsrechnung die Veränderung
des „Finanzmittelfonds“ – also der liquiden Mittel – der
Gebietskörperschaft für die betrachtete Periode. Diese Position ist
wiederum in der Vermögensrechnung der Gebietskörperschaft enthalten
und abgebildet.

Vermögensrechnung –
Gegenüberstellung
Vermögen und
Schulden –
Nettovermögen

Die
Vermögensrechnung
stellt

wie
die
Bilanz
bei
rechnungslegungspflichtigen Unternehmungen – das gesamte Vermögen
der Gebietskörperschaft den Fremdmitteln zum Stichtag 31.12. des
Jahres gegenüber.
Als Ausgleichsposition ergibt sich das Nettovermögen (also das
Eigenkapital) der Gebietskörperschaft.
Die Detailinformationen aus der Vermögensrechnung bilden wiederum die
Grundlage für die Erfassung des Ressourcenverbrauchs in der
Ergebnisrechnung im Wege der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
und Erträge. Dies vordergründig in Form der Abschreibungen auf das
abnutzbare Anlagevermögen (allen voran des Sachanlagevermögens)
und der Rückstellungsbewegungen. Aus diesem Grund kam der
(erstmaligen) gesamthaften Bewertung des Vermögens (sowie der
Schulden) der Gebietskörperschaft im Rahmen der Eröffnungsbilanz eine
besondere Bedeutung bei der Umstellung vom VRV 1997-Standard auf
die neue VRV 2015-Systematik zu.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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