Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.53
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Transfers an Länder,
Landesfonds und
-kammern
Die städtischen Transferleistungen an Länder, Landessfonds u.
-kammern betrugen im Jahr 2022 insgesamt € 111.301.014,61 (Vj.
€ 102.143.072,21) und sind den einzelnen Ansätzen wie folgt
zugewiesen:
EHH 2022 - Transfers an Länder, Landesfonds u. -kammern
(Beträge in Euro)
Bezeichnung des Ansatzes
211000 Volksschulen
212000 Mittelschulen
RA
VA
2022
2022
0,00
100,00
Abweichung
absolut
in %
-100,00 -100,00%
0,00
100,00
220000 Berufsb. Pflichtschulen
560.353,94
620.000,00
-59.646,06
-9,62%
249000 Son. Einrichtg. u. Maßn.
212.783,70
350.000,00
-137.216,30
-39,20%
269000 Son. Einrichtg. u. Maßn.
662.515,52
666.200,00
-3.684,48
-0,55%
0,00
6.000,00
320000 Konservatorium
-100,00 -100,00%
-6.000,00 -100,00%
369000 Son. Einrichtg. u. Maßn.
621.108,30
624.600,00
-3.491,70
-0,56%
411000 Maßn. d. allg. Sozialhilfe
25.380.130,00
26.517.500,00
-1.137.370,00
-4,29%
413000 Maßn. d. Behindertenhilfe
18.737.934,00
18.738.000,00
-66,00
0,00%
439000 Son. Einrichtg. u. Maßn.
6.744.468,00
6.744.500,00
-32,00
0,00%
480010 Wohnbauförderung
2.214.569,59
3.330.000,00
-1.115.430,41
-33,50%
530000 Rettungsdienste
1.521.342,54
1.596.300,00
-74.957,46
-4,70%
590000 Krankenanstaltenfonds
37.160.791,56
37.615.300,00
-454.508,44
-1,21%
930000 Landesumlage
17.485.017,46
17.800.200,00
-315.182,54
-1,77%
Gesamt
111.301.014,61 114.608.800,00
-3.307.785,39
-2,89%
Die größten nominellen Minderaufwendungen waren in den Bereichen
411000
Maßnahmen
der
allgemeinen
Sozialhilfe,
480010
Wohnbauförderung und 590000 Krankenanstaltenfonds feststellbar.
Auf dem Ansatz 411000 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe wurden
Minderaufwendungen in Gesamthöhe von € 1.137.370,00 (-4,29 %) im
Vergleich zu den präliminierten Voranschlagswerten verbucht. So
wurden im Finanzjahr 2022 für die hoheitliche Mindestsicherung ein
kumulierter Betrag von € 6.687.529,00 (Vj. € 8.464.761,00), für die
privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- u. Pflegeheime) eine Summe
von € 14.852.835,00 (Vj. € 10.666.503,00), für die mobile Pflege und
Betreuung Finanzmittel von € 3.091.404,00 (Vj. € 2.399.519,00)
aufgewendet. Des Weiteren wird über diesen Ansatz auch der
Beitragsanteil der Stadtgemeinde Innsbruck für Leistungen nach dem
Tiroler Grundversorgungsgesetz kontiert. Im Jahr 2022 wurde ein gemäß
vorliegender Endabrechnung festgestellter Gemeindebeitrag von
€ 746.318,00 (Vj. € 52.028,00) verrechnet. Überdies wurde im Jahr 2022
über den betreffenden Fonds der auf die Stadtgemeinde Innsbruck
entfallende Anteil (35 %) der Betriebskosten in Höhe von € 2.044,00 für
die Winternotschlafstelle Richard-Berger-Straße 10 verbucht.
Im Bereich Wohnbauförderung (UA 480010) stellte die Kontrollabteilung
ebenfalls Minderaufwendungen fest. Im Vergleich zum präliminierten
Voranschlagswert wurde im Finanzjahr 2022 um € 1.115.430,41 bzw. um
mehr als ein Drittel weniger verausgabt. Eine diesbezügliche Einschau in
das betreffende Sachkonto zeigte folgendes Ergebnis: Mangels
budgetärer Deckung im vergangenen Finanzjahr wurde im Jahr 2022 der
restliche städtische Mitfinanzierungsanteil an der Mietzins- und
Annuitätenbeihilfenaktion des Landes für das Jahr 2021 von
€ 1.114.113,85 verbucht. Für das Jahr 2022 betrug der städtische
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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