Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.53

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Transfers an Länder,
Landesfonds und
-kammern

Die städtischen Transferleistungen an Länder, Landessfonds u.
-kammern betrugen im Jahr 2022 insgesamt € 111.301.014,61 (Vj.
€ 102.143.072,21) und sind den einzelnen Ansätzen wie folgt
zugewiesen:
EHH 2022 - Transfers an Länder, Landesfonds u. -kammern
(Beträge in Euro)

Bezeichnung des Ansatzes
211000 Volksschulen
212000 Mittelschulen

RA

VA

2022

2022
0,00

100,00

Abweichung
absolut

in %

-100,00 -100,00%

0,00

100,00

220000 Berufsb. Pflichtschulen

560.353,94

620.000,00

-59.646,06

-9,62%

249000 Son. Einrichtg. u. Maßn.

212.783,70

350.000,00

-137.216,30

-39,20%

269000 Son. Einrichtg. u. Maßn.

662.515,52

666.200,00

-3.684,48

-0,55%

0,00

6.000,00

320000 Konservatorium

-100,00 -100,00%

-6.000,00 -100,00%

369000 Son. Einrichtg. u. Maßn.

621.108,30

624.600,00

-3.491,70

-0,56%

411000 Maßn. d. allg. Sozialhilfe

25.380.130,00

26.517.500,00

-1.137.370,00

-4,29%

413000 Maßn. d. Behindertenhilfe

18.737.934,00

18.738.000,00

-66,00

0,00%

439000 Son. Einrichtg. u. Maßn.

6.744.468,00

6.744.500,00

-32,00

0,00%

480010 Wohnbauförderung

2.214.569,59

3.330.000,00

-1.115.430,41

-33,50%

530000 Rettungsdienste

1.521.342,54

1.596.300,00

-74.957,46

-4,70%

590000 Krankenanstaltenfonds

37.160.791,56

37.615.300,00

-454.508,44

-1,21%

930000 Landesumlage

17.485.017,46

17.800.200,00

-315.182,54

-1,77%

Gesamt

111.301.014,61 114.608.800,00

-3.307.785,39

-2,89%

Die größten nominellen Minderaufwendungen waren in den Bereichen
411000
Maßnahmen
der
allgemeinen
Sozialhilfe,
480010
Wohnbauförderung und 590000 Krankenanstaltenfonds feststellbar.
Auf dem Ansatz 411000 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe wurden
Minderaufwendungen in Gesamthöhe von € 1.137.370,00 (-4,29 %) im
Vergleich zu den präliminierten Voranschlagswerten verbucht. So
wurden im Finanzjahr 2022 für die hoheitliche Mindestsicherung ein
kumulierter Betrag von € 6.687.529,00 (Vj. € 8.464.761,00), für die
privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- u. Pflegeheime) eine Summe
von € 14.852.835,00 (Vj. € 10.666.503,00), für die mobile Pflege und
Betreuung Finanzmittel von € 3.091.404,00 (Vj. € 2.399.519,00)
aufgewendet. Des Weiteren wird über diesen Ansatz auch der
Beitragsanteil der Stadtgemeinde Innsbruck für Leistungen nach dem
Tiroler Grundversorgungsgesetz kontiert. Im Jahr 2022 wurde ein gemäß
vorliegender Endabrechnung festgestellter Gemeindebeitrag von
€ 746.318,00 (Vj. € 52.028,00) verrechnet. Überdies wurde im Jahr 2022
über den betreffenden Fonds der auf die Stadtgemeinde Innsbruck
entfallende Anteil (35 %) der Betriebskosten in Höhe von € 2.044,00 für
die Winternotschlafstelle Richard-Berger-Straße 10 verbucht.
Im Bereich Wohnbauförderung (UA 480010) stellte die Kontrollabteilung
ebenfalls Minderaufwendungen fest. Im Vergleich zum präliminierten
Voranschlagswert wurde im Finanzjahr 2022 um € 1.115.430,41 bzw. um
mehr als ein Drittel weniger verausgabt. Eine diesbezügliche Einschau in
das betreffende Sachkonto zeigte folgendes Ergebnis: Mangels
budgetärer Deckung im vergangenen Finanzjahr wurde im Jahr 2022 der
restliche städtische Mitfinanzierungsanteil an der Mietzins- und
Annuitätenbeihilfenaktion des Landes für das Jahr 2021 von
€ 1.114.113,85 verbucht. Für das Jahr 2022 betrug der städtische
Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

28