Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.64
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Rücklage ehem.
Sondervermögen KUF
Nachdem mit Oktober des Jahres 2004 die KUF (Kranken- und
Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck) beendet
worden war, verfiel das Sondervermögen gemäß den Bestimmungen des
Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (GKUFG)
zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Innsbruck und waren die Zinsen
ausschließlich für unterschiedliche Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge für städtische Mitarbeiter zu verbrauchen (GR-Beschluss vom
29.06.2005).
Im Hinblick auf die Mittelverwendung geht aus einem Schreiben des
seinerzeitigen Referates „Subventionen und Liegenschaftsbewertungen“
vom 24.02.2021 hervor, dass zwischen dem Amt für Personalwesen und
der Zentral-Personalvertretung Einvernehmen darüber besteht, dass das
Kapital in damaliger Höhe von € 1.288.201,63 „verrentet“ und (während
eines Zeitraumes von 20 Jahren) jährlich ein Budget in Höhe von rd.
€ 68.000,00 für bestimmte Vorhaben der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zur Verfügung gestellt wird.
Im Jahr 2021 wurde dieser zweckgewidmeten HH-Rücklage gemäß GRBeschluss vom 17.11.2021 ein Betrag von € 71.798,37 zugeführt und hat
sich diese Rücklage somit auf € 1.360.000,00 (Gesamtwert für 20
Jahresraten á € 68.000,00) belaufen. Nach Abzug (Entnahme) von
Spesen des Geldverkehrs in Höhe von € 13,85 weist die Rücklage ehem.
Sondervermögen KUF zum 31.12.2021 einen Wert von € 1.359.986,15
auf.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden dieser HH-Rücklage weder finanzielle
Mittel zugeführt noch entnommen, weshalb ihre Höhe zum 31.12. des
genannten Jahres unverändert mit dem zuvor genannten Betrag
ausgewiesen worden ist.
Rücklage Bauverbotsablöse MCI-Neubau
Die HH-Rücklage mit der Bezeichnung „Rücklage Bauverbotsablöse MCI
Neubau“ ist auf einen Beschluss des GR in seiner Sitzung am 27.05.2021
zurückzuführen. In dieser wurde die Bildung der in Rede stehenden
zweckgebundenen HH-Rücklage mit einem Betrag von € 5.790.000,00
beschlossen. Die besagte Höhe folgt einem Sachverständigengutachten
aus dem Jahr 2012, aus welchem für das auf dem im Eigentum der IIG
KG befindlichen Grundstück lastende (obligatorische) Bauverbot ein
Ablösebetrag unter Berücksichtigung der Höchstansätze von maximal
€ 5.790.000,00 bzw. mindestens € 4.620.000,00 hervorgeht. Gemäß
GR-Beschluss vom 13.12.2012 verpflichtete sich die Stadt Innsbruck
gegenüber der Republik Österreich an diesen gutachterlich ermittelten
Wertansätzen bis zum 31.12.2016 festzuhalten.
Im Finanzjahr 2022 wurde dieser HH-Rücklage ein Betrag von
€ 5.175.000,00 zugeführt und hat sich damit der Stand der „Rücklage
Bauverbotsablöse MCI-Neubau“ zum 31.12.2022 auf € 10.965.000,00
erhöht. Die Aufstockung der gegenständlichen HH-Rücklage wurde vom
Gemeinderat am 25.04.2023 genehmigt.
Rücklage Sportplatz
Kranebitten
Anhang
Mit Beschluss des GR am 14.07.2022 hat die Stadt Innsbruck dem Kauf
von Grundstücksflächen der Liegenschaft EZ 90073, KG 81111, mit der
Gst. Nr. .475, 2314/1 und 2470 im Ausmaß von insgesamt 10.628 m²
sowie dem Kauf von Teilflächen der Liegenschaft EZ 90073, KG 81111
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
39