Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.72
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Mindervalorisierung der Bezugsansatz der Verwendungsgruppe B/V/2 im
Gesetz vorgesehen (als Vergleich betrug die Basis im Jahr 2021
€ 2.730,20).
Pensionsausgaben lt.
Anlage 4
In der Anlage 4 (gem. § 37 VRV 2015) des Rechnungsabschlussentwurfes
wurde ein Betrag von € 34,975 Mio. für die Pensionsausgaben des
Bezugsjahres angegeben und entsprach somit den Werten des
Unterabschnittes 080000 – Pensionen.
Pensionsbezogene
Aufwendungen lt.
Beilage 6s
Gemäß § 37 VRV 2015 ist die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger sowie pensionsbezogene Aufwendungen für
Bedienstete der Gebietskörperschaft für die nächsten 30 Jahre
(unabhängig davon ob eine Pensionsrückstellung gebildet wurde) in der
Beilage 6s des Rechnungsabschlussentwurfes darzustellen. Diese
Berechnung wurde im Zuge eines versicherungsmathematischen
Gutachtens eingeholt.
Demnach betrugen die kumulierten Aufwendungen für Pensionsleistungen
der Stadt Innsbruck für die nächsten 30 Jahre rd. € 687,4 Mio. (Vorjahr
€ 627,1 Mio.).
Im Gutachten wurde festgehalten, dass die Erhöhung der
anwartschaftlichen und liquiden Pensionen für zukünftige Jahre in Höhe
von 3,3 % p.a. (Vorjahr: 2 ,2% p.a. in die Berechnung einbezogen wurde.
Die Höhe von 3,3 % entsprach dabei (laut Gutachten) der im Jahr 2022
etwas höheren langfristigen Inflationsprognose von etwa 2,5 % zuzüglich
eines Zuschlags von 0,8 % zur Berücksichtigung der kurzfristigen Inflation
der Jahre 2023-2026.
Darüber hinaus wurde für den Gestellungsbetrieb in der Anlage 6s ein
Pensionsaufwand von € 333,8 Mio. (Vorjahr: € 301,3 Mio.) für die nächsten
30 Jahre ausgewiesen.
4.6 Schulden und Schuldendienst
Schuldenstand per
31.12.2022 und
Schuldendienst im
Jahr 2022 (inkl.
Direktdarlehen
Gestellungsbetrieb)
Ende des Jahres 2022 belief sich der städtische Schuldenstand bei inund ausländischen Banken auf einen Betrag von € 157.030.119,86.
Zuzüglich der von der Stadt Innsbruck beim Gestellungsbetrieb der Stadt
(einem Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG) beanspruchten
(internen) „Direktdarlehen“ im (restlichen) Ausmaß von € 12.700.000,00
per 31.12.2021 belief sich der (effektive) Gesamtschuldenstand der Stadt
somit per 31.12.2021 auf eine Summe von € 169.730.119,86.
Hierzu ist erwähnenswert, dass in den vergangenen Rechnungsabschlüssen der Stadt Innsbruck nach dem VRV 1997-Standard (also vor
dem Haushaltsjahr 2020) die Direktdarlehen der Stadt beim
Gestellungsbetrieb nicht als unmittelbare Finanzschulden abgebildet
worden sind. Mit dem Übergang zum VRV 2015-Standard erfolgte im
städtischen Schuldennachweis eine Anpassung insofern, als seit dem
Rechnungsabschluss 2020 diese Direktdarlehen als Finanzschulden der
Stadt gegenüber dem Gestellungsbetrieb (unmittelbar) aufscheinen.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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