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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.83

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5.3.3 Nachweis gemäß § 51 IStR (Vorhaben)
Vorhabensnachweis
gemäß § 51 IStR

Im Zuge der Einschau in den Entwurf des städtischen
Rechnungsabschlusses 2022 stellte die Kontrollabteilung fest, dass der
betreffenden Bestimmung des IStR hinsichtlich des Nachweises für
städtische Vorhaben (Nachweis der Investitionstätigkeit und deren
Finanzierung und Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben) von
Seiten der städtischen Fachdienststelle der MA IV nachgekommen
wurde.
Zum einen wurden im (einjährigen) Nachweis der Investitionstätigkeit und
deren Finanzierung Investitionskosten in Höhe von gesamt
€ 14.000.329,15 (Vj. € 12.312.053,30) ausgewiesen. Davon wurden
investive
Einzelvorhaben
im
Ausmaß
von
€ 6.791.019,25
(Vj. € 3.909.299,97) und sonstige Investitionen von € 7.209.309,90
(Vj. € 8.402.753,33) abgebildet.
Zum anderen wurden im langjährigen Nachweis „Teilbericht mehrjährige
investive Einzelvorhaben“ Investitions- bzw. Anschaffungskosten in Höhe
von insgesamt € 253.416.403,76 (Vj. € 139.607.734,44) für die
Finanzjahre 2020 bis 2027 abgebildet. Im Nachvollzug ermittelte die
Kontrollabteilung entsprechend dem im besagten Teilbericht dargestellten
Anschaffungs- u. Herstellungskosten für das prüfungsrelevante
Haushaltsjahr 2022 Gesamtkosten für investive Einzelvorhaben in Höhe
von € 42.244.265,07 (Vj. € 32.569.556,62).

Darstellung der VorDie Kontrollabteilung hat die betreffenden Nachweise gemäß § 51 IStR –
haben gemäß § 51 IStR den Nachweis der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung und den
in tabellarischer Form
Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben – aus Berichtsgründen

in komprimierter Form zu einer gesamthaften tabellarischen
Gegenüberstellung der Investitionstätigkeiten (Sachanlagen, einmalige
Instandhaltungen und diverse Vorhaben) und der jeweiligen
Finanzierungskomponenten (z.B. Darlehen, Haushaltsrücklagen,
Bedarfszuweisungen, u.v.m.) zusammengeführt.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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