Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 10-Dezember-Fortsetzung.pdf
- S.36
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- 903 -
8.
IV 18911/2006
Städtische Sportanlagen,
Übertragung in das Eigentum
der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG)
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 13.12.2006:
1.
2.
3.
Der Ausgliederung der städtischen
Sportanlagen laut vorliegender Liste
der Mag.-Abt. V, Sport, vom
22.11.2006 in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) wird
entsprechend dem vorliegenden Bericht der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, vom 27.11.2006
zugestimmt.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird mit der rechtlichen Abwicklung der Ausgliederung
(einschließlich eines Einbringungsvertrages) gemäß Punkt 1. beauftragt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird ermächtigt, die im
Entwurf des Voranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2007 präliminierten
Großinvestitionen für Sportanlagen an
die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) zu transferieren.
4.
Der Beschluss des Gemeinderates
vom 25.2.1999, Zl. IV 1107/1999)
betreffend die Tarifberechnung für die
Überlassung von Sportanlagen wird
per 31.12.2006 aufgehoben.
5.
Die Mag.-Abt. V, Sport, wird beauftragt, ein neues Tarifsystem in Abstimmung mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, für die Überlassung von
Sportanlagen auszuarbeiten.
6.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
alle mit der Einbringung verbundenen
Rechtsgeschäfte und die entsprechenden Urkunden rechtsverbindlich
zu unterfertigen.
Diese Angelegenheit ist nicht so ganz
einfach zu verstehen. Das wird Ihnen aber
mit ihrer Fachkenntnis leicht gefallen sein.
Man muss die Sache zwei oder dreimal
durchlesen, denn das ist doch steuertechnisch eine gute Sache. Es geht darum,
dass wir uns hier als Stadt Innsbruck eines
gewissen Vorsteuerabzuges nicht verlustig
machen. Deshalb ist eine Konstruktion
gewählt worden, die sehr intelligent und
ausgereift ist und die halten wird. Diese
Konstruktion hat letztendlich zum Vorteil,
dass weiterhin in den Sporthallen, wo sich
dermaßen viele Menschen zur Freude,
aber auch zur gesundheitlichen Ertüchtigung oder des Spielenswillen treffen,
dieses weiterhin machen können.
Diese Maßnahme wird auch keine
erhöhten Tarife nach sich ziehen und
daher ist das sinnvoll.
GR Mag. Kogler: Das ist wahrlich nicht so
einfach, weil es sich immerhin, je nachdem, wie man das bewertet, um Grundflächen von € 10 Mio bis € 30 Mio handelt,
die in die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) geschoben werden. Das
war eigentlich der Grund ...
(Bgm. Zach: Diese werden gegeben, denn
geschoben klingt nicht so gut.)
Diese werden steuerlich in die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
geschoben, ansonsten kann sagen, dass
diese in die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) transferiert
werden. Das ist sicher eine Sache, wieso
ich mich gestern zu Wort gemeldet und
gesagt habe, dass man entsprechend
schlüssige Unterlagen dazu benötigt, dass
eine Prüfung erfolgen kann, ob eine
Auslagerung zur Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) oder zur
Innsbrucker Sportanlagen Errichtungsund Verwertungs GesmbH (ISpA) erfolgen
soll. Das sind durchaus verschiedene
Konstruktionen, die man andenken kann
und ob man diesen Schritt überhaupt
setzt. Das sind verschiedene Dinge, die
man sich einfach überlegen kann.
Ich finde es aber durchaus auch sinnvoll,
dass man das entsprechend macht, denn
mit dem Instrumentarium, das wir innerhalb der Stadt Innsbruck haben, können
wir zwar Betriebe gewerblicher Art
festlegen, aber es ist dann immer die
Frage, wenn der Vorzugssteuerabzug vom
Finanzamt geprüft wird, ob dieser hält oder
nicht. Daher ist das sicher etwas, was
unsere Zustimmung erfährt.
GR-Sitzung 15.12.2006 (Fortsetzung der am 14.12.2006 vertagten Sitzung)