Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 10-Dezember-Fortsetzung.pdf
- S.6
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Geld dient dazu, 20 Arbeitsplätze zu
schaffen.
Budgetrede gesagt, dass wirtschaftsfördernde Maßnahmen immer sinnvoll sind.
(Bgm. Zach: Das wurde in den Beschlusstext schon aufgenommen.)
Die Förderung direkt an die Schaffung von
Arbeitsplätzen zu binden, davor warne ich.
Was passiert, wenn die Arbeitsplätze
einmal einfach nicht mehr zu halten sind?
Muss der Betrieb dann die Förderung
zurückzahlen? Das gäbe auch eine
Überschneidung mit der Arbeitsplatzförderungsrichtlinie. Das muss man entsprechend differenzieren und trennen.
GR Mag. Oppitz-Plörer: Inhaltlich
schließe ich mich den Ausführungen von
GR Weber an, aber wogegen ich mich
entschieden verwehre, ist der Vorwurf der
Willkür. Gerade weil wir das so ausführlich
diskutieren, ist es eine vollkommene
Verdrehung der Tatsachen, der Frau
Bürgermeisterin in diesem Fall ein
willkürliches Vorgehen anzudichten.
Wir haben in Innsbruck nicht sehr viele
Betriebe mit über 100 Mitarbeitern, und
diese kann man als Einzelfälle diskutieren.
Das Gießkannenprinzip, das den Grünen
vorschwebt, nimmt auf diese Einzelfälle
keine Rücksicht. Man kann dann nicht
abschätzen, ob diese 20 neu geschaffenen Arbeitsplätze für längere Zeit bestehen bleiben, oder ob sie nur kurzfristig
geschaffen wurden, um eine Subvention
einzustreichen.
Die Diskussion im Einzelfall ist genau das
Gegenteil von Willkür, denn das ist genau
die richtige Vorgangsweise, auf die
Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen. Das kann ich nur voll und ganz
unterstützen.
GR Mag. Kogler: Man darf zwei Sachen
nicht verwechseln: es gibt die Arbeitsplatzförderungsrichtlinie, das ist auch mein
Informationsstand.
Die Anliegerabgaben wurden früher in den
Wirtschaftsförderungsrichtlinien berücksichtigt, und sie wurden zu 50 % zurückerstattet. Vielleicht liegt da eine Verwechslung vor.
Uns von der liberalen Seite geht es vor
allem darum, eine Verzerrung des
Wettbewerbs zu vermeiden. Es muss
Chancengleichheit geben. Wir können
Einzelfälle durchaus transparent im
Gemeinderat behandeln und entscheiden,
was wir wem geben. Wenn Transparenz
besteht, gibt es auch keine Wettbewerbsverzerrung.
Wir stehen zu diesem Instrumentarium
und zur konkreten Subvention von
€ 40.000,--. Ich habe schon in meiner
Was passiert, wenn das nächste Mal das
Casino Innsbruck 20 Arbeitsplätze schafft?
Muss es dann auch gefördert werden? Da
muss man schon im Einzelfall unterscheiden können. Vor allem muss man EUkonform vorgehen und Verzerrungen des
Wettbewerbs vermeiden.
GR Wanker: Nur kurz zur Aufklärung für
GR Mag. Kogler: Auf Bundesebene gibt es
Förderungen, die zurückgezahlt werden
müssen.
Ansonsten gebe ich allen meinen Vorrednern bis auf GR Gebi Mair ein wenig
Recht. Wenn aber eine Firma investiert
und nicht überlegt, aus Innsbruck abzuwandern, dann müssen wir sehr froh sein.
Allzu oft sind wir mit dem Gegenteil
konfrontiert. Deshalb unterstützen wir
diese Förderung.
Generell würde ich die Förderung nicht in
allzu starre Richtlinien pressen. Ich bin
sehr froh, wenn solche Angelegenheiten
auch im Gemeinderat behandelt werden
und nicht nur übe die Schreibtische der
Stadtbediensteten wandern. Das schafft
eine Transparenz, die gut ist. (Beifall)
GR Mag. Verdross: Es freut mich, dass
alle meine Vorredner den Förderungsakt
grundsätzlich positiv sehen. Das zeugt von
einer Wirtschaftsfreundlichkeit, die ich gut
finde.
GR Mag. Kogler, von einer Wettbewerbsverzerrung kann keine Rede sein. In
Innsbruck gibt es keine fünf klassischen
Gewerbegebiete mit über 100 Mitarbeitern.
Wenn die anderen vier Betriebe auch € 6
Mio investieren, dann bin ich mir sicher,
dass auch sie sofort eine Förderung
bekommen würden. (Beifall)
Ein Negativbeispiel ist die Fa. Stahlbau
Kreidl. Vor zwei Jahren ist dieser Betrieb
GR-Sitzung 15.12.2006 (Fortsetzung der am 14.12.2006 vertagten Sitzung)