Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.114
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- 1383 -
auf Entlastung der Frau Bürgermeisterin gemäß § 73 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975.
Seit einiger Zeit ist es Tradition, aber keine Selbstverständlichkeit, dass es die Kontrollabteilung schafft, die Jahresrechnung so
schnell zu prüfen und ihren Berichtsentwurf dem Kontrollausschuss zur
Kenntnis zu bringen. Daher können wir über die Jahresabrechnung des
Vorjahres schon abschließend befinden, bevor wir den neuen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck beschließen. Das ist eine höchst
vernünftige Vorgangsweise. Ich betone aber, dass dies erst seit einigen Jahren so ist. Deshalb möchte ich mich beim Abteilungsleiter der Kontrollabteilung und seinen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern bedanken.
Der umfangreiche Bericht ist allen Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen. Ich möchte keinen Schwerpunkt herausheben, da im
Großen und Ganzen keine negativen Feststellungen getroffen werden
mussten. Aus diesem Grund hat der Kontrollausschuss einstimmig beschlossen, an den Gemeinderat den Antrag gemäß des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 auf Entlastung der Frau Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2003 zu stellen. Der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck wurde beschluss- und formgerecht abgewickelt und es
hat keine formalen Beanstandungen gegeben, die noch in irgendeiner Form
offen wären.
GR Buchacher: Ich möchte vollständigerweise das wiedergeben, was ich im Kontrollausschuss und nach Befragung der Medien hinsichtlich der personellen Ausstattung in der Kontrollabteilung gesagt habe:
Durch die zunehmende Ausgliederung städtischer Betriebe ist für mich die
Kontrollabteilung eine der wichtigsten Abteilungen geworden. Deshalb
würde ich ersuchen, dass diese ausreichend Personal zur Verfügung hat und
keine Kürzungen vorgenommen werden. (Beifall)
Bgm. Zach: Ich darf mich bei denjenigen, die hier gewissenhaft und fleißig arbeiten, bedanken. Ich bin hinsichtlich der Gewissenhaftigkeit nicht ganz an vorderster Stelle, da ich manches, speziell wenn es
sich um mein eigenes Geld handelt, etwas großzügiger handle und im
Zweifelsfalle dies anders handhabe. Das Lob gehört den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern. Was den Personalstand betrifft, haben wir in allen AbteiGR-Sitzung 2.12.2004