Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.57

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- 1326 -

1. Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt das im Lastenblatt der in EZ 419,
Grundbuch 81136 Wilten, unter C-LNR 2a eingetragene Vorkaufsrecht
wahr.
Bei Annahme dieses Antrages ist die Genehmigung eines Nachtragskredites, dessen Höhe in der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren ist,
notwendig.
2. Die Stadtgemeinde Innsbruck tritt in den Kaufvertrag, abgeschlossen
zwischen dem Verkäufer Bernd Fröhlich, geboren 16.6.1970, Burggasse 51/7/167, 1070 Wien, als Eigentümer der Liegenschaft EZ 419,
Grundbuch 81136 Wilten, Bezirksgericht Innsbruck, einerseits und dem
Land Tirol, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck, vertreten durch die Geschäftsführer der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK)
mit dem Sitz in Innsbruck und der Geschäftsanschrift Anichstraße 35,
6020 Innsbruck, Direktor DVw. Dr. Herbert Weissenböck und Univ.
Prof. Dr. Roland Staudinger, andererseits an dessen Stelle zu den gleichen Bedingungen wie sie liegen und stehen als "Käuferin" ein.
3. Die Mag.-Abt. I, Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, wird
beauftragt und ermächtigt, die notwendigen Schritte zur Abwicklung
des Rechtsgeschäftes durchzuführen.
Wir sprechen von einem Grundstück in der Schöpfstraße, das zwischen
dem Friedhof, Besele Park und Kindergarten an der Schöpfstraße vis a vis
der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) liegt. Es hat sich bei
diesem Punkt doch erwiesen, dass man die Dinge sehr gegensätzlich betrachten kann. Ich kann Ihnen sagen - das tue ich ungern -, dass ich dagegen stimme, aber auch in unserer Fraktion hat es diesbezüglich andere Ansichten gegeben. Wir werden diese gleich hören, jetzt sage ich Ihnen meine.
Ich habe mir das Grundstück angesehen und war mir völlig
klar, dass wir das Vorkaufsrecht nicht ausüben werden, weil es für dieses
Grundstück natürlich eine eindeutige Widmung gibt. Das heißt, so lange
die Widmung besteht - die Widmung kann nur der Gemeinderat ändern -,
wird dort ein Grünstreifen bleiben, ganz gleich ob irgendjemand ringsherum etwas anderes will.
Es wurde damit argumentiert, dass wir das Grundstück für die
Mag.-Abt. III, Friedhöfe, zur Friedhofserweiterung benötigen. Ich habe
mich in unserem Amt diesbezüglich erkundigt. Unser Krematorium läuft
sehr gut und wir haben noch genügend Fläche, zum Beispiel eine in Pradl,

GR-Sitzung 2.12.2004