Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.70
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als Stadt Innsbruck konkret in die Rolle des Spekulanten. GR Mag. Fritz
hat zuvor schon fast in einem Wirtschaftsliberalismus gesprochen, wie ich
ihn oft bei Wirtschaftstreibenden nicht höre. Ich muss eines sagen, ...
(GR Mag. Fritz: Zum Unterschied vom Wirtschaftsbund Tirol bin ich wirklich für die freie Marktwirtschaft, nicht nur am Sonntag.)
Wir haben ein Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO). Wir müssen
alle Grundstücke in der Stadt Innsbruck gleich behandeln. Ich frage mich,
wie wir bei anderen Grundstücksgeschäften, die in vergleichbaren Situationen sind, tun. Es stellt sich immer die Frage, ob es die Vergleichbarkeit
gibt. Jetzt ist es so, dass heute eine Grünanlage irgendwo in einer peripheren Lage im Zuge bzw. im Zusammenhang einer Neuentwicklung eines
Gebietes vielleicht anders zu sehen ist, als in diesem zentralen städtischen
Raum, wo wir anschließend eine bestehende Grünanlage haben, die natürlich durch eine Nichtverbauung sozusagen eine andere Wertigkeit auch in
Zukunft behält, als wenn dort etwas errichtet wird.
Umgekehrt kann man sagen, wenn die Stadt Innsbruck Friedhofserweiterungspläne oder was auch immer im Hinterkopf hat, hat dieses
Grundstück als Grünland sozusagen einen anderen Wert. Oder, wenn die
Stadt Innsbruck sagt, dass es eigentlich egal ist - ohne einen Preis aus der
vertraulichen Sitzung zu sagen - welchen Preis wir zwischen € 100,-- bis
€ 700,-- bezahlen - wobei das nicht heißen muss, dass es dieser Betrag ist -,
denn wir haben es dann ohnedies in der Hand, wenn die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) das Grundstück benötigt, einen horrenden Preis zu verlangen. Sollte jemand anderer am Markt die Absicht
haben, das Grundstück zu kaufen, dann begeben wir uns damit aber in eine
Spekulantenrolle, die nicht sein darf, wenn wir den Inhalt des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) mit den Zielsetzungen und mit den
Benennungen dieser Liegenschaften ernst nehmen. Darin sehe ich die Problematik.
Dass der Verkäufer pokert und dass es Sideletters usw. gibt,
das mag alles sein. Aber trotzdem glaube ich, dass wir schon von der Basis
ausgehen müssen. In dem Fall gebe ich der Frau Bürgermeisterin, obwohl
wir manchmal fachlich anderer oder differenzierter Meinung sind, Recht.
GR-Sitzung 2.12.2004