Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.79

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- 1348 -

Ich werde weiterhin für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes stimmen, weil wir uns sonst unter Zugzwang bringen. Das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist nicht parzellenscharf. Das einzige,
was parzellenscharf ist, ist die Widmung. Jetzt kann man sagen, dass der
Gemeinderat nie und nimmer eine Widmung ändern wird. Sowohl auf der
Seite derer, die gegen das Vorkaufsrecht sind, kann man das Motiv vermuten, dass diese eigentlich lieber heute als morgen umwidmen wollen, auch
auf der Seite derer, die für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes sind,
kann man beim einen oder anderen heraushören, wenn wir umwidmen wollen, verdienen wenigstens etwas daran. Ich für meinen Teil will weder verdienen, noch umwidmen. Ich glaube jedenfalls unter dem Strich, dass wir
mit der Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes eher auf der sicheren Seite
sind, als mit der Nichtwahrnehmung und uns dann auf den Standpunkt zurückziehen, dass uns die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) einmal kann, denn wir werden nie und nimmer umwidmen.
StR Dr. Gschnitzer: Ich muss mich entschieden dagegen verwehren, wenn GR Ing. Krulis sagt, dass wir damit zum Spekulanten werden. Hier wird die Sache völlig umgedreht. Wenn hier jemand spekuliert
hat, dann war es jener, der den Preis für dieses Grundstück so hoch angesetzt hat, um uns den Einstieg und die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes
zu vereiteln. Das sind die wahren Spekulanten und nicht die Stadtgemeinde
Innsbruck, die gezwungen ist, hier einzusteigen, wenn sie nicht auf das
verzichten will, was sie seit Jahren planerisch in diesem Gebiet vorhat.
Ich kann mich den Worten von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger anschließen, denn er hat in dieser Frage die absolut richtige Vorstellung. Man muss das Vorkaufsrecht einlösen, weil man damit dieses Grundstück gesichert hat, da dieses an einer so wichtigen und auch stadtplanerisch wertvollen Stelle liegt. Eines kann ich Ihnen sicher sagen, dass die
Widmung, wenn die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK)
das Grundstück hat, in längstens zwei bis drei Jahren im Gemeinderat fallen wird. Diesbezüglich gebe ich Ihnen jede persönliche Garantie, weil der
Druck nicht zu halten ist. Das ist vollkommen klar und damit müssen wir
leben. Wenn wir das Grundstück kaufen, entscheiden wir, ob wir es ver-

GR-Sitzung 2.12.2004