Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilB-2(Budget).pdf
- S.69
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den, aber kein musealer Fassadenschutz vorgenommen werden, so das sich
überhaupt nichts ändern dürfte.
Zum Schutz von Baudenkmälern gibt es ohnehin das Denkmalschutzgesetz. Der städtebauliche Qualitätsanspruch ist außerdem im
Örtlichen Raumordnungskonzept 2001 (ÖROKO) verankert. Die Durchführung all dieser erwähnten Wettbewerbe hat der zuständige StR
Dr. Gschnitzer nicht erfunden, um irgendwelche Bauträger zu schikanieren,
sondern es ist dem Örtlichen Raumordnungskonzept 2001 (ÖROKO) zu
entnehmen, dass diese Vorgangsweise erwünscht ist.
All das ist bereits vorhanden, und was wir in diesem Zusammenhang nicht brauchen, sind die Umtriebe von ein paar restaurativen Fanatikerinnen und Fanatikern, denen jede zeitgenössische Architektur ein
Dorn im Auge ist, in Verbindung mit Touristikerinnen und Touristikern,
für die das Prädikat Weltkulturerbe nur ein Marktlabel darstellt; diese haben keine Ahnung, was die Anwendung dieses Prädikats auf die wirkliche
bauliche und architektonische Entwicklung der Stadt Innsbruck bedeuten
würde.
Ich bitte Sie, sich das noch einmal zu überlegen und im Jänner 2005, wenn dieser Antrag wieder auf die Tagesordnung kommt, Nein
zu diesem gefährlichen Unfug zu sagen. Das Prädikat Weltkulturerbe ist
eine Fessel, die Innsbruck nicht gebrauchen kann. (Beifall)
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.
Bgm. Zach: Das Thema Weltkulturerbe fordert mich jetzt
doch noch zu einer Wortmeldung heraus: Ich nehme nicht an, dass mir
irgendjemand in diesem Haus unterstellen will, dass ich versuche das
Innsbrucker Stadtbild museal zu konservieren; das würde ja bedeuten, dass
sich alles gegen meinen Willen entwickelt hat, was in den letzten zehn
Jahren an neuer Architekur hinzugekommen ist.
GR-(Budget-)Sitzung 3.12.2004