Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf
- S.30
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Vielleicht könnten wir uns in einem
gemeinsamen Versuch zur Beruhigung
treffen, wodurch möglicherweise auch die
vom Vorsitzenden angekündigten rigideren
Auslegungen der Geschäftsordnung des
Innsbrucker Gemeinderates, nämlich auf
beiden Seiten, überflüssig bzw. nicht
notwendig wären, wenn wir uns alle ein
wenig zusammenreißen.
Ich bitte die Frau Bürgermeisterin um eine
Unterbrechung der Sitzung.
Bgm. Stellv. Mag. Dr. Bielowski unterbricht um 17.10 Uhr die Sitzung und setzt
die Beratungen nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit um 17.20 Uhr wieder
fort.
11.
IV 6559/2005
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) und Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Auflösung
des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages sowie Abtretung von 5 % der Geschäftsanteile
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 7.12.2005:
1. Die atypisch stille Gesellschaft zwischen der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) wird zum
31.12.2005 einvernehmlich aufgelöst.
2. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) erhält zu
Lasten der Stadt Innsbruck Gesellschaftsanteile an der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) im
Ausmaß von 5 % zum Betrag von
€ 1.816,80.
3. Die Übertragung der Gesellschafteranteile erfolgt unter der Bedingung, dass
der durch die Auflösung der atypisch
stillen Gesellschaft fällige Auseinandersetzungsbetrag in Höhe von zirka
€ 1,7 Mio durch den neuen Gesellschafter Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als Gesellschaftereinlage in die Innsbrucker
GR-Sitzung 15.12.2005
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB)
eingebracht wird.
Dieser Tagesordnungspunkt gehört mit
dem nächsten Akt innig zusammen. Es
geht darum, dass im Jahr 1976 eine
atypisch stille Gesellschaft gegründet
wurde, und zwar die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) (jetzt
Innsbrucker Nordkettenbahnen {INKB}
GesmbH) und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB).
Der jetzigen Entwicklung angemessen,
gibt es einige Punkte, die man beim
derzeitigen Stand der Entwicklung dieser
Gesellschaft nicht mehr als zweckmäßig
bezeichnen kann. Das wäre zum Beispiel
die Verlustbeteiligung in der Höhe von
15 % der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) an der
Nordkettenbahn. Eine allfällige notwendige
Erhöhung würde auch eine Änderung der
Beteiligungsverhältnisse nach sich ziehen.
Die Gesellschaft endet per Vertrag am
30.11.2016. In weiterer Folge hätte die
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB) den Abschichtungsbetrag zum
Buchwert in der Höhe von zirka € 1,7 Mio
laut Gutachten zu bezahlen.
Alle Mitglieder des Gemeinderates wissen,
dass die Hungerburgbahn bzw. das
gesamte Projekt in zwei Teile große
zerfällt: Die Sanierung der Nordkettenbahn
mit der Adaptierung und der nötigen
Erweiterung der Baulichkeiten sowie die
Erneuerung der Hungerburgbahn, die eine
wesentliche Nahverkehrsfunktion hat. Sie
ist ein Nahverkehrsmittel, denn sonst
hätten wir vom Land Tirol das Geld nicht
bekommen.
Die "Hungerburgbahn-Neu" hat noch dazu
eine touristische Bedeutung. Wir werden
heute noch darauf zu sprechen kommen,
was das nach sich gezogen hat; wenn
auch in den Augen vieler Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte noch zu wenig, an
deren Seite ich mich befinde.
Die Generalversammlung der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) hat in
der Sitzung vom 2.11.2005 einer einvernehmlichen Auflösung der atypisch stillen
Gesellschaft unter der aufschiebenden
Bedingung einer entsprechenden Beschlussfassung im Gemeinderat zugestimmt.