Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf

- S.51

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sehr froh, dass dieser Antrag im Gemeinderat vorliegt.
15.

III 2076/2005
Zu Zl. I-OEF 31/2005
Nördliche Maria-TheresienStraße, Gestaltungswettbewerb
für die Fußgängerzone,
Grundsatzbeschluss

Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 14.12.2005:
1. Der Stadtsenat nimmt das im beiliegenden Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, vom 6.12.2005 beschriebene
Wettbewerbsverfahren als Grundlage
für die weitere Vorgangsweise zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Stadtsenat stellt den Antrag, der
Gemeinderat möge das vorgeschlagene Wettbewerbsverfahren beschließen.
3. Dem Stadtsenat ist in einer der
nächsten Sitzungen ein abschließender
Vorschlag betreffend die Zusammensetzung der Jury zur Genehmigung
vorzulegen.
4. Die Beschlussfassung über die
Ausschreibung im Gemeinderat hat
auch einen entsprechenden Kostenrahmen vorzugeben.
5. Die vorgesehene Projektpräsentation
hat für den Fall mehrerer möglicher
Projekte eine entsprechende Reihung
vorzusehen. Ausdrücklich klargestellt
wird, dass die Projektsgenehmigung
einer gesonderten Beschlussfassung im
Gemeinderat bedarf.
6. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wird
beauftragt, die erforderlichen Schritte
zur Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens vorzunehmen.
Hier geht es um einen Grundsatzbeschluss. Ich darf Ihnen mitteilen, dass der
Stadtsenat zu diesem Thema sehr
eindringlich und sehr in die Tiefe gehend
diskutiert hat.
Am 31.3.2005 wurde im Gemeinderat
beschlossen, dass unter Federführung der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, in Kooperation
mit unseren Architekturvereinen und in
Abstimmung mit vielen Betroffenen
(Innenstadt, Wirtschaft usw.), AusschreiGR-Sitzung 15.12.2005

bungsunterlagen für einen Gestaltungswettbewerb auszuarbeiten sind.
Das klingt an sich recht einsichtig und
einfach, ist es aber keineswegs, denn ein
Gestaltungswettbewerb in dieser sensiblen
Zone hat sehr viele Punkte, die man sehr
differenziert sehen kann.
Im Beschlussvorschlag ist festgesetzt,
dass die Zusammensetzung der Jury noch
einmal dem Stadtsenat und in weiterer
Folge dem Gemeinderat vorzulegen ist.
Diesbezüglich hat es im Stadtsenat eine
größere Debatte gegeben, die sicherlich
auch heute im Gemeinderat stattfinden
wird.
Dieses Projekt soll so ähnlich wie bei der
"Nordkettenbahn-Neu" letztendlich im
Gemeinderat präsentiert werden. Wenn es
mehrere Projekte gibt, soll eine gewisse
Priorität angeführt werden. Natürlich muss
dann über das Projekt abgestimmt
werden. Es ist ganz klar, dass letztendlich
der Gemeinderat bzw. alle gewählten
Mandatare den Kopf für die Entscheidungen bzw. wer das Geld aufbringt und ob es
sinnvoll angelegt wird, hinhalten müssen.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wird
beauftragt, die erforderlichen Schritte des
Wettbewerbsverfahrens einzuleiten und zu
unternehmen. Grundsätzlich gibt es auf
der einen Seite die Architekten und auf der
anderen Seite die Politikerinnen bzw.
Politiker. Nun gibt es noch ein Bindeglied,
da es schon notwendig ist, Information für
die einzelnen Zwischenschritte zu
erhalten. Dies ganz abgesehen von der
Bürgerbeteiligung, der Wunschbox usw.
Hinsichtlich der Information von Zwischenschritten ist es sicher auch nicht ganz
ungeschickt, wenn einzelne Politikerinnen
bzw. Politiker in dieser Jury sein würden.
Hier könnte man darüber reden, ob von
jeder Fraktion ein Mitglied oder ob größere
Fraktionen mehrere Mitglieder entsenden,
die aber natürlich das Abstimmungsverhältnis der Experten nicht beeinflussen,
wohl aber Information aus erster Hand
haben sollten. Sie sollten auch ihre
Bedenken äußern können, damit die
Architekten erfahren, wie jene, die dann
letztendlich zu bestimmen haben, darüber
denken.