Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 10-Juli.pdf
- S.21
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31.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Dr.in Pokorny-Reitter wegen Befangenheit; gegen 3 SPÖ, 5 ÖVP,
2 Liberales Innsbruck und 2 RUDI;
12 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
8.6.2010 (Seite …) wird angenommen.
30.
III 15676/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. 63/gk3, Pradl, Bereich östliche Premstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten Projektsicherungsverträge sind abgeschlossen.
III 5045/2010
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. OD - F1, KG Mühlau und
KG Arzl, Bereich Olympisches
Dorf, zwischen Hallerstraße,
Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch,
Zeichn. Nr. 2367, Nr. 80/gw,
Zeichn. Nr. 2995, Nr. 80/hx,
Zeichn. Nr. 3212), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 RUDI und 1 FPÖ; 11 Stimmen):
Alle Stellungnahmen berühren ausschließlich Aspekte, welche den gleichzeitig
aufgelegenen Allgemeinen und/oder
Ergänzenden Bebauungsplan Nr. OD - B4
und Nr. OD - B4/1 betreffen und werden
im Zusammenhang mit diesen Bebauungsplänen behandelt. Die Widmungsfestlegungen sind davon nicht betroffen.
Antrag des Bauausschusses vom
8.6.2010:
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. 63/gk3, Pradl, Bereich östliche
Premstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Beschluss (einstimmig):
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz; 1 Stimme):
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. OD - F1, KG Mühlau und KG Arzl
Bereich, Olympisches Dorf, zwischen
Hallerstraße, Schützenstraße und Rumer
Gemeindegrenze (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch, Zeichn. Nr. 2367;
Nr. 80/gw, Zeichn. Nr. 2995, Nr. 80/hx,
Zeichn. Nr. 3212), gemäß § 36 Abs. 1 und
2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
GR-Sitzung 15.7.2010