Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 10-Juli.pdf
- S.37
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 510 -
formulierten Anhang beigelegt haben, bitte
ich um die
Eröffnung der Debatte.
Ich halte nämlich die Rechtsauskunft der
Magistratsjuristen in dieser Frage für einen
groben Unfug.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Die von GR Mag. Fritz beantragte
Eröffnung der Debatte wird abgelehnt.
41.6
I-OEF 139/2010
Verwaltungsstrafen nach dem
Jugendschutzgesetz (JSG), Beratungsgespräche, Abmahnungen, Verstöße (SPÖ)
Bgm.-Stellv. Kaufmann teilt zur dringenden Anfrage der SPÖ (Seite …) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Im Jahre 2009 wurden
17 Strafen an Eltern bzw. Aufsichtspersonen, 18 an Gewerbetreibende und 152 an
Jugendliche und Veranstalter verhängt. Im
Jahre 2010 wurden bis jetzt 8 Strafen an
Eltern bzw. Aufsichtspersonen, 11 an
Gewerbetreibende und 52 an Jugendliche
und Veranstalter verhängt.
Zu Frage 2.: Im Jahre 2009 wurden
101 Beratungsgespräche und im Jahr
2010 wurden bis jetzt 35 Beratungsgespräche durchgeführt,
Zu Frage 3.: In den vom Land Tirol
vorgesehenen Beratungseinrichtungen.
Zu Frage 4.: Im Jahr 2009 wurden 61 Personen wegen Alkoholkonsum, 35 wegen
Tabakkonsum und 12 infolge Nichteinhaltung der Ausgehzeiten abgemahnt.
Im Jahr 2010 wurden bis jetzt 23 Personen wegen Alkoholkonsum, 19 wegen
Tabakkonsum und 5 infolge Nichteinhaltung der Ausgehzeiten abgemahnt.
Zu Frage 5.: Bei Übertretungen durch
Gewerbetreibende erfolgen ausschließlich
Anzeigen und keine Abmahnungen.
Zu Frage 6.: Im Jahr 2009 gab es 126, im
Jahr 2010 bis jetzt 44 Anzeigen wegen
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
(JSG).
GR-Sitzung 15.7.2010
Zu Frage 7.: Im Jahr 2009 gab es 26
Anzeigen, im Jahr 2010 bis jetzt 8
Anzeigen wegen Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz (JSG).
41.7
I-OEF 123/2010
Bauvorhaben Wohnanlage
Gramartstraße 11 bis 13 c ("Seehof"), Einwendungen, Prüfung
und Ergebnis durch die Baubehörde (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur in der
Sitzung des Gemeinderates am 17.6.2010
eingebrachten dringenden Anfrage der
Innsbrucker Grünen (Seite …) Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Die Prüfung der in der
Beschwerde aufgestellten Behauptungen
bzw. den erhobenen Vorwürfen wurde
zwischenzeitlich seitens der Magistratsdirektion und der Landesvolksanwaltschaft
abgeschlossen.
Zu Frage 2.: Die Vorgangsweise bzw. die
entsprechenden getroffenen Entscheidungen sowohl der ersten als auch der
zweiten Instanz wurden für rechtlich richtig
und korrekt beurteilt. Die Landesvolksanwaltschaft hat nach Prüfung der erhobenen Vorwürfe aufgrund der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen - wie zuvor
ausgeführt - das Beschwerdeverfahren
eingestellt.
Zu Frage 3.: Die Baubewilligung, Zl. III4785/2006/RR/E, wurde gemäß § 26
Abs. 7 TBO 2001 aufgrund der Bestimmungen des § 61 Abs. 2 und 6 Tiroler
Raumordnungsgesetz 1997 (TROG) in
Verbindung mit § 1 Abs. 3 Technische
Bauvorschriften 1998 erteilt.
Der Baubehörde erster Instanz lag zum
Zeitpunkt der Entscheidung eine gutachterliche Stellungnahme der Stadtplanung vom 3.4.2007 vor. In dieser wurde
festgestellt, dass die geplante Wohnanlage ohne Einrechnung eines 15 cm starken
Vollwärmeschutzes, ohne Einrechnung
der Dach-, Gartenmöbel- und Blumentopfräume in den jeweiligen Dachgeschossen
und ohne Einrechnung der jeweils an den
Südseiten situierten Kellerräumen eine
Geschossflächendichte von 0,5 hat und