Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf
- S.16
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Laut Stellungnahme habe das Referat Liegenschaftsangelegenheiten
bereits mit der IISG zur entsprechenden Klärung bzw. Vorschreibung
des überfälligen Mietzinses Kontakt aufgenommen.
Ersatzfläche
Nach dem Vertragsende im Jahr 2013 wurde dem Bestandnehmer auf
Grund einer seinerzeitigen Projektentwicklung eine Ersatzfläche im
Ausmaß von 1.259 m² angeboten. Hierbei handelte es sich um das
Grundstück Nr. 240, KG Mühlau. Das Offert der städtischen Dienststelle wurde angenommen und verweist die Kontrollabteilung in diesem
Zusammenhang auf ihre unter Punkt 5.1 Grundstück Nr. 240 (RichardBerger-Straße 19) getätigten Ausführungen.
Verwertung
Seit August des Jahres 2013 wurden die in Rede stehenden Grundstücksflächen keiner Verwertung mehr zugeführt. Auch hierzu gab die
Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten bekannt, dass es
sich bei den genannten Liegenschaften um „die letzten Vorhalteflächen
für gewerbliche Nutzungen handelt und ein bestimmtes Pouvoir für
allfällige Anfragen und Verhandlungen notwendig sei.
5.7 Grundstück Nr. 147 (Werner-von-Siemens-Straße)
Eigentumsverhältnis
Die Stadtgemeinde Innsbruck ist grundbücherliche Eigentümerin der
Liegenschaft in EZ 4 GB 81121 Mühlau, zu deren Gutsbestand
das Gst. Nr. 147, KG Mühlau, mit einem Gesamtflächenausmaß von
3.080 m² gehört.
5.7.1 Teilfläche I Grundstück Nr. 147
Mietverhältnis
Mietzins
Mit 01.01.2010 ist vom westlichen Teil des Grundstückes Nr. 147 eine
Teilfläche im Ausmaß von 400 m² einem Bauunternehmen zur Lagerung von Baumaterialien überlassen worden.
Das Mietverhältnis war fürs Erste auf die Dauer von drei Monaten befristet, der Mietzins wurde mit monatlich € 600,00 netto (€ 1,50 je m²)
zuzüglich anteiliger Grundsteuer und öffentlicher Abgaben festgelegt.
In der Folge ist das Mietverhältnis zweimal um ein weiteres Jahr (somit
bis zum 31.03.2012) verlängert worden. Aufgrund einer erwarteten
längerfristigen Vertragspartnerschaft ist in diesem Rahmen eine Reduzierung des monatlichen Mietzinses auf netto € 200,00 (€ 0,50 je m²)
erfolgt.
Grundsteuer
Hinsichtlich der Grundsteuer stellte die Kontrollabteilung im Zuge ihrer
Prüfung im Jahr 2012 fest, dass es zu keiner Weiterverrechnung dieser
Sachsteuer an den Bestandnehmer gekommen ist.
Verlängerung
Mietverhältnis
In der Zwischenzeit ist das Mietverhältnis, mit Nachtrag vom 26.03.
bzw. 02.04.2012, bis zum 31.03.2015 verlängert worden und hat dieses vereinbarungsgemäß durch Zeitablauf am 31.03.2015 geendet. Als
Mietzins wurde ein wertgesicherter Betrag von monatlich netto
€ 210,00 (€ 0,53 je m²) vereinbart.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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