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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

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Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftserklärungen zu Gunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
3.

IV 7716/2015
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für die von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) für die Errichtung verschiedener Wohnbauvorhaben
aufzunehmenden Darlehen über
insgesamt € 5.600.000,--

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2015:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung verschiedener Wohnbau-Darlehen über
1.

2.

insgesamt € 4.480.000,-- (Zinssatz 0,43 Prozentpunkte über dem
3-Monats-EURIBOR, ohne Rundung,
mit vierteljährlicher Anpassung und
vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Pauschalraten) und
insgesamt € 1.120.000,-- (Zinssatz 0,46 Prozentpunkte über dem
3-Monats-EURIBOR, ohne Rundung,
mit vierteljährlicher Anpassung und
vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten),

die die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) bei der Tiroler Sparkasse
Bank AG zur Finanzierung der Errichtung
von Wohnbauvorhaben aufnimmt.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsverträge zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.

4.

Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2015

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
20.10.2015:
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2015 werden gemäß Beilage
genehmigt.
5.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2015

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
20.10.2015:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2015 wird gemäß Beilage
genehmigt.
6.

Verpflichtungsermächtigungen
laut Punkt 9. der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2015

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
20.10.2015:
Die Verpflichtungsermächtigungen laut
Punkt 9. der Ausführungsbestimmungen
für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015 werden gemäß Beilage genehmigt.
7.

KA 2044/2015
Bericht über die stichprobenartige Prüfung liegenschaftsbezogener Verträge der Stadtgemeinde Innsbruck

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 22.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 05.11.2015