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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.32

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Zl. KA-07578/2015
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN
DES AMTES FÜR GRÜNANLAGEN
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen des
Amtes für Grünanlagen eingehend behandelt und erstattet mit Datum
vom 22.10.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 08.10.2015, Zl. KA-07578/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR 1975) unter anderem beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2 IStR kann sich die Prüfung dabei auf
die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In
Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c leg. cit. hat die Kontrollabteilung in der Magistratsabteilung III
(MA III) eine stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes für Grünanlagen vorgenommen.
Die Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige
Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.

Prüfungsgegenstand

Aufgrund einer im Vorfeld durchgeführten „Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Referates Friedhöfe“, welches dem Amt für Grünanlagen zugeordnet ist, konzentrierte sich die gegenständliche Einschau
auf die Referate
 Stadtgartendirektion und
 Grünanlagen – Planung und Bau.
Die Schwerpunkte der durchgeführten Prüfung wurden von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
 eine Beschreibung der amtseigenen Aufgaben (Tätigkeitsprofil) und
Produkte,
 die Vorstellung der Leistungen des Amtes anhand von Kennzahlen,
 die Prüfung der Personalgestion,
 die Abbildung des Amtes in der städtischen Jahresrechnung,
 die Abbildung desselben in der Kostenrechnung sowie
 im Detail auf die städtische Kompostieranlage gelegt.

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Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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