Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.12
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dachstraße und Kranewitterstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go),
verkleinert um den Bereich zwischen
Gumppstraße, Koflerstraße, Kranewitterstraße bis zum Seniorinnen- bzw. Seniorenwohn- und -pflegeheim Pradl, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
38.
III 6674/2014
Flächenwidmungsplan Nr. HÖ F25, Hötting, Bereich Nageletal
Nrn. 2 und 4 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ F14), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HÖ - F25,
Hötting, Bereich Nageletal Nrn. 2 und 4 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ - F14), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
schen Dörrstraße, Trasse der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Gemeindegrenze (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F7), gemäß
§ 36 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
40.
Behandlung von dringenden Anträgen
40.1
I-OEF 93/2014
Museumstraße - Angerzellgasse,
Schulweg-Sicherheit (Liste Rudi
Federspiel und FPÖ)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Hinblick auf die vor allem durch den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
sehr stark frequentierte Museumstraße wird
im Bereich der Einmündung der Angerzellgasse in die Museumstraße ein, letztere
querender, Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang ("Zebrastreifen") errichtet.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
Sollte eine solche Einrichtung aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich sein,
wird in eventu am selben Ort ein ständiger
Schülerlotsendienst eingerichtet, der an
Schultagen zu den verschiedenen Unterrichtsbeginnen und -enden im Zeitraum zwischen 07:30 Uhr und 17:30 Uhr Dienst versieht.
39.
Federspiel, Dengg, Gregoire und Haager,
alle eigenhändig
III 4311/2014
Flächenwidmungsplan Nr. MÜ F16, KG Arzl, Bereich nördlich
Hallerstraße, zwischen Dörrstraße, Trasse der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und Gemeindegrenze (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F7), gemäß § 36
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. MÜ - F16,
KG Arzl, Bereich nördlich Hallerstraße, zwiGR-Sitzung 16.10.2014
Beschluss (einstimmig):
Dem von der Liste Rudi Federspiel und der
FPÖ eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von der Liste Rudi Federspiel und der
FPÖ eingebrachte dringende Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.