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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.29

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plan“, der das Ziel hat, die Betroffenen so weit als möglich in den Hilfeprozess einzubeziehen. Auf diese Weise werden auch bei einer Trennung des Kindes (Jugendlichen) von seiner Herkunftsfamilie bestehende Bindungen beachtet. Der gesamte Hilfeprozess wird so für alle
Beteiligten und Betroffenen transparent und kontrollierbar.
Abklärungsverfahren

Der Einleitung von Hilfen zur Erziehung ist immer ein Abklärungsverfahren vorgeschaltet, in welchem anamnestische Daten der Familie
erhoben werden und eine soziale Diagnose unter Berücksichtigung der
Vorgeschichte der Herkunftsfamilie, deren Strategien, Stärken, Entwicklungs- und Konfliktlösungspotentiale u.a.m. erstellt wird. Der Prozess der Einleitung einer Maßnahme ist immer getragen von einem
Abwägen verschiedener Kriterien, die für oder gegen eine Unterbringung sprechen, von den noch vorhandenen Ressourcen im Familiensystem und letztlich auch von der Frage, ob die tatsächlich aktuell vorhandenen außerfamiliären Ressourcen das Kindeswohl besser sichern
bzw. sichern können. Jede Entscheidung bezüglich einer Fremdunterbringung erfolgt erst nach intensiver sozialarbeiterischer Abklärung und
nach Abwägung und Nutzung aller ambulanten Möglichkeiten, die der
Stärkung oder Aufrechterhaltung des Familiensystems dienen.
Dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe steht zur Umsetzung der notwendigen Hilfestellungen und Unterstützungen eine breite Palette an
Angeboten zur Verfügung. Diese reicht von sozialarbeiterischen Beratungs- und Betreuungsangeboten des Amtes, über Vermittlung zu speziellen Beratungseinrichtungen, Vermittlung zu sozialen Diensten, bis
zur Einleitung von konkreten Hilfen zur Erziehung.

Unterstützung
der Erziehung

Bei der Unterstützung der Erziehung handelt es sich in erster Linie um
eine Art Beihilfe für die Erziehungsberechtigten, um eine „sachgemäße
und verantwortungsbewusste Erziehung … zu fördern“ (vgl. § 41
TKJHG). Bei dieser Leistung handelt es sich um maßgeschneiderte
Einzelfallhilfen. Dies kann durch beratende Gespräche mit den Betroffenen wie auch durch Förderung der Erziehungskompetenzen,
Vermittlung von Trainingsprogrammen zur gewaltfreien Konfliktlösung,
begleitende Elternarbeit u.a.m. erfolgen.
Die Art und der Focus der Hilfeleistung liegt je nach Alter des Minderjährigen bei jüngeren Kindern naturgemäß stärker bei den Eltern, bei
älteren Kindern und Jugendlichen zunehmend bei diesen. Hilfen zur
Erziehung im Bereich „Unterstützung der Erziehung“ sind


sozialpädagogische Familienhilfe,



therapeutisch ambulante Familienbetreuung,



Familienintensivbetreuung,



Einzelbetreuung,



Beratung und Hilfe bei der Arbeitssuche, bei Berufswechsel oder
Eingliederung in den Arbeitsprozess,



umfassende Beratung für alle Lebenslagen (Freizeitverhalten, Alkohol- und Drogenkonsum, Beziehungsprobleme, Verhütungsthemen etc.),



Tagesbetreuung in Einzelfällen,



u.a.m.

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Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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