Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.67
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Genehmigung der
Förderungsrichtlinien
In Anlehnung an die Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Tirol
und über Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
vom 31.10.2012 genehmigte der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck am 13.12.2012 die Förderungsrichtlinien „Innsbruck fördert:
energetische Sanierung“ samt Ausführungsbestimmungen mit Inkrafttreten am 01.01.2013.
Förderungswerber
Eine Förderung wird dem Eigentümer oder dem Bauberechtigten des
Grundstückes gewährt. Bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer
Wohnung wird auch dem Mieter, der die zu fördernde Wohnung selbst
bewohnt, dem Wohnungseigentümer oder Miteigentümer eine Förderung für seine Wohnung ermöglicht.
Förderungsarten/
Förderungshöhen
Eine Förderung besteht ausschließlich in der Gewährung von Einmalzuschüssen.
Darüber hinaus stellt die Stadt Innsbruck für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes (mindestens
3 Maßnahmen) unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle einen Ökobonus zur Verfügung. Der Ökobonus ist eine zusätzliche Förderung zur Sanierung von Einzelbauteilen.
Für den Einbau von Schallschutzfenstern gewährt die Stadt Innsbruck
unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu einer allfälligen
Wärmeschutzförderung eine Unterstützung von +5 % der nachgewiesenen Investitionskosten.
In den Ausführungsbestimmungen sind die verschiedenen Stufen und
Prozentsätze der Einmalzuschüsse zu den Sanierungsmaßnahmen
taxativ angeführt. Darüber hinaus sind dort auch die förderbaren Kosten der thermo-energetischen Beratung geregelt.
Budget 2013
Die Impulsförderung „Innsbruck fördert: energetische Sanierung“ wurde
im Budget 2013 über die Vp. 1/480010-778500 – Kap.Transferzlg.Energieentwicklung abgewickelt. Für diese seit 01.01.2013 mögliche
finanzielle Unterstützung von umweltfreundlichen Maßnahmen waren
im Jahr 2013 ursprünglich € 1.500.000,00 veranschlagt. Nach einer
Reduzierung des Präliminares (durch Verwendung als Bedeckung für
diverse Nachtragskredite) um € 1.238.000,00 und folglich einer endgültigen Voranschlagshöhe von € 262.000,00 wurde auf der in Rede stehenden Haushaltsstelle im Jahr 2013 ein Anordnungssoll in der Höhe
von € 257.240,95 und demnach ein Kreditrest im Ausmaß von
€ 4.759,05 verbucht.
Finanzielles Ausmaß
der Förderung 2013/
Stichprobenhafte
Prüfung
Im Rahmen von 230 Förderungsfällen wies die Jahresrechnung 2013
der Stadt Innsbruck ein lfd. Anordnungssoll von € 257.240,95 aus.
Eine stichprobenhafte Verifizierung der im Jahr 2013 zur Auszahlung
gelangten Förderungen durch die Kontrollabteilung ergab keinen Anlass für Beanstandungen. Die Prüfung der Kontrollabteilung bezog sich
aus bereits dargelegten Gründen auch in diesem Segment lediglich auf
die formale Abwicklung der Förderungen und deren rechnerische Ermittlung.
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Zl. KA-05750/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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